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Aufgedeckt: Vollspaltenboden "NEU" ist keine Verbesserung!

28.04.2026

Aufnahmen aus einer der ersten Schweinefabriken mit dem neuen, "strukturierten" Vollspaltenboden zeigen: Das ist keine Verbesserung! Wir haben vor Ort protestiert.

Dem VGT wurde aktuelles Filmmaterial von April 2026 aus einem Betrieb in der Südoststeiermark zugespielt. Dieser Schweinebetrieb hat im Jahr 2023 seine Größe mit ursprünglich 1.700 Schweinen auf nun 3.400 Schweine erweitert. Die Fotos und Videos zeigen, dass es sich um einen ganz normalen Vollspaltenboden handelt, auf dem diese Schweine gehalten werden. Normal, im Sinne eines Betonbodens, der durchgehend mit Spalten durchzogen ist. Dass ein Drittel der Bodenfläche nur mit halb so vielen Spalten durchzogen ist, ist für das ungeübte Auge praktisch nicht zu sehen und für die Schweine nicht zu bemerken.
Die Aufnahmen zeigen dieselben typischen Verletzungen der Tiere, dieselben unhygienischen Bedingungen, dieselbe unendliche Langeweile für die Schweine, dieselbe Tierqual.

"Strukturierter Vollspaltenboden" ist keine Verbesserung!

Im Jahr 2022 wurde der Vollspaltenboden in der Schweinehaltung mit dem Jahr 2040 verboten. In Aussicht gestellt wurde ein neuer Mindeststandard mit Stroheinstreu. Für nach 2023 neu- oder umgebaute Betriebe (wie den jetzt aufgedeckten) galt dafür eine Übergangsfrist von 23 Jahren. Mit dem 1. Juni 2025 hat die neue Bundesregierung dieses Gesetz einfach so aufgehoben. Stattdessen wurde eine neue Regelung getroffen, nach der ab 2034 (oder für „Härtefälle“ ab 2038) eine sogenannte „Gruppenhaltung Neu“ für alle Betriebe gelten solle. Und diese sieht die Hälfte der Spalten auf einem Drittel der Bodenfläche vor (sogenannter "strukturierter Vollspaltenboden"). Was von der Bundesregierung als Verbot des Vollspaltenbodens verkauft wurde, ist nur dessen Fortsetzung für immer, wie die neuen Aufnahmen zeigen. Es gibt keinen auch nur irgendwie nennenswerten Unterschied zwischen der alten Form des Vollspaltenbodens und der neuen, die in 8 (bzw. 12) Jahren „neuer“ Mindeststandard wird.

VGT hat Anzeige erstattet

Seit 2022 fordert die Verordnung zur Schweinehaltung, dass jedem Schwein ein "physisch angenehmer Liegebereich" geboten werden muss – auch der "strukturierte Vollspaltenboden" bietet das nicht. Der Boden besteht komplett aus Beton, hat überall Spalten, nirgends gibt es Einstreu. Dabei ist das Gesetz dazu eindeutig. Es steht im Punkt 2.1 der Anlage 5 der 1. Tierhaltungsverordnung wörtlich: „Buchten müssen so gebaut sein, dass die Schweine Zugang zu einem physisch […] angenehmen Liegebereich haben, der […] sauber ist und so viel Platz bietet, dass alle Schweine gleichzeitig liegen können.“ Das ist nicht der Fall, weder am Vollspaltenboden Alt, noch am Vollspaltenboden Neu, und damit auch nicht in diesem aufgedeckten Betrieb. Der VGT hat heute Anzeige erstattet.

Tierschutz-Protest vor dem Betrieb

Der VGT protestierte am 05.05.2026 vor dem Betrieb in der Südoststeiermark. 18 Tierschützer:innen hielten Banner und Schilder mit der Aufschrift „Es gibt KEIN Vollspaltenbodenverbot“ und „Hier leiden Schweine auf Vollspaltenboden!“. Zusätzlich wurden Fotos aus dem letzte Woche veröffentlichten Betrieb präsentiert. Zahlreiche vorbeifahrende Autofahrer:innen bekundeten ihre Zustimmung mit einem Daumen nach oben.

Alle Artikel zur Aufdeckung:

28.04.2026, Südoststeiermark

VGT zeigt erste Schweinefabrik Österreichs mit Vollspaltenboden Neu: kein Unterschied!

Der von der Regierung als Ende des Vollspaltenbodens angekündigte neue Mindeststandard, der ab 2034/2038 gelten soll und „Gruppenhaltung Neu“ heißt, ist ununterscheidbar vom Bisherigen

29.04.2026, Südoststeiermark

VGT zeigt Schweinebetrieb in Südoststeiermark an: kein physisch angenehmer Liegebereich

Seit 2022 fordert die Verordnung zur Schweinehaltung, dass jedem Schwein ein physisch angenehmer Liegebereich geboten werden muss – auch Vollspaltenboden Neu bietet das nicht

05.05.2026, Südoststeiermark

Lauter VGT-Protest nach Aufdeckung vor neuem Vollspaltenboden-Schweinebetrieb

„Strukturierter“ Vollspaltenboden Neu, wie ab 2034/2038 neuer Mindeststandard; Demo betont: der Vollspaltenboden muss weg, es gibt weiterhin keine Rechtssicherheit in der Schweinebranche

06.05.2026, Südoststeiermark

VGT zu Styriabrid: die Menschen wollen keinen Vollspaltenboden, egal ob Neu oder Alt

Zur VGT-Demo vor einer „Vorzeige-Schweinefabrik“ mit dem neuen Mindeststandard Vollspaltenboden ab 2034/2038 meinte Styriabrid, die Konsument:innen fänden das gut