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VGT zu Styriabrid: die Menschen wollen keinen Vollspaltenboden, egal ob Neu oder Alt

Südoststeiermark, 06.05.2026

Zur VGT-Demo vor einer „Vorzeige-Schweinefabrik“ mit dem neuen Mindeststandard Vollspaltenboden ab 2034/2038 meinte Styriabrid, die Konsument:innen fänden das gut

Auf einem Drittel der Bodenfläche die Hälfte der Spalten und 1,5 A4-Blätter mehr Platz pro Schwein! Das ist der neue Mindeststandard "Vollspaltenboden Neu" in der Schweinehaltung, der ab 2034 für alle und ab 2038 für Härtefälle vorgeschrieben ist. Der Gewinn für die Schweine ist Null. Ja, auf den vom VGT veröffentlichten Aufnahmen aus dem Betrieb mit dem Vollspaltenboden Neu sind die Unterschiede zum bisherigen Vollspaltenboden nicht zu erkennen. Und das betrifft nicht nur die Haltung und den Boden, sondern auch die Verletzungen der Tiere und die unhygienischen Bedingungen. „Wer den bisherigen Vollspaltenboden abgelehnt hat, der kann auch diesen Vollspaltenboden Neu nicht wollen“, antwortet VGT-Obperson DDr. Martin Balluch auf die völlig unbelegte Behauptung von Styriabrid Obmann Josef Kaiser, dass die Konsument:innen mit dem Vollspaltenboden Neu einverstanden wären. Tatsächlich: beim letzten Eurobarometer haben 92 % der Österreicher:innen Stroh für Schweine gefordert, und davon ist der Vollspaltenboden Neu unendlich weit entfernt!

Balluch weiter: „Der Vollspaltenboden Neu ist nichts Anderes als ein Trick der Schweineindustrie. Er ist um nichts Relevantes anders als der bisherige Vollspaltenboden, aber die Schweineindustrie nutzt diese irrelevante Änderung in ihrer Propaganda, um zu behaupten, damit sei der Vollspaltenboden abgeschafft. Man will die Bevölkerung täuschen und dadurch die Forderung einer 92 %igen Mehrheit nach Stroh für Schweine abwehren. Leider war die Regierung bisher willfährige Handlangerin für dieses Täuschungsmanöver und hat von einem Verbot des Vollspaltenbodens gesprochen. Und genau deshalb war diese Aufdeckung eines Betriebs mit Vollspaltenboden Neu so wichtig: jetzt können alle sehen, dass der neue Mindeststandard, der erst 2034 bzw. 2038 in Kraft tritt, einfach nur Makulatur ist. Bei der Haltung auf Vollspaltenboden hat sich für die Schweine absolut gar nichts geändert. Doch in § 44 (32) des Tierschutzgesetzes steht (immer noch), dass im Jahr 2027 ein echter neuer Mindeststandard entwickelt werden muss. Und dieser wird dann Stroh für Schweine bringen müssen.“

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