VGT ruft in Tierschutzcausa zur Selbstanzeige auf - vgt

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VGT ruft in Tierschutzcausa zur Selbstanzeige auf

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (23.02.2010)

23.02.2010

Bereits 220 Selbstanzeigen eingereicht, neue trudeln täglich im VGT-Büro in Wien ein!

VGT ruft in Tierschutzcausa zur Selbstanzeige auf

Bereits 220 Selbstanzeigen eingereicht, neue trudeln täglich im VGT-Büro in Wien ein!

Hier kann eine Vorlage der Selbstanzeige zur Unterschrift heruntergeladen werden:
http://www.vgt.at/presse/news/2010/Selbstanzeige.pdf

Die Anklage gegen die VGT-MitarbeiterInnen und andere TierschützerInnen ist ein einziger Skandal

Der Vorwurf ist, dass die Angeklagten aufgrund ihrer legalen und normalen Tierschutzkampagnen ihnen unbekannte Personen ideell und indirekt zu strafbaren Handlungen motiviert haben könnten. Dazu würde es ausreichen, dass man sich – wenn auch nur durch eine einmalige Teilnahme an einer Kundgebung oder durch eine andere Form der Hilfe – an einer Kampagne beteiligt hat,

    • die einer Firma, Partei oder Institution angedroht wurde,
    • in deren Rahmen es zu Aktionen des zivilen Ungehorsams kam,
    • für die Recherchen durchgeführt wurden,
    • deren Planung in gewisser Weise geheim gehalten wurde
    • und für die unbekannte Personen irgendwann und irgendwo eine strafbare Handlung begangen hätten.

220 Personen hatten bereits den Mut, sich öffentlich dazu zu bekennen

Die Teilnahme an einer solchen Kampagne darf niemals als Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation aufgefasst werden, wie das die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt im Moment versucht.

Jetzt ist Zivilcourage gefragt. Wenn obige Voraussetzung auf Sie zutrifft und Sie ebenso wie wir der Ansicht sind, dass dieses Vorgehen der Staatsanwaltschaft ein einziger Skandal ist, dann setzen Sie ein Zeichen, unterschreiben Sie bitte obige Selbstanzeige und schicken Sie sie uns zu. Wir werden sie zusammen mit den anderen zu gegebener Zeit an die Staatsanwaltschaft weiterreichen und das auch medial kundtun. Sie sind dabei in bester Gesellschaft, da bald 300 Personen ebenfalls unterschrieben haben.

Falls Sie Ihre Selbstanzeige selbst formulieren wollen, so steht Ihnen das natürlich frei. Wir würden uns auch dann freuen, Ihre Selbstanzeige unterschrieben zugeschickt zu bekommen.

Der Staatsanwaltschaft wird es schwer fallen zu erklären, warum sie nur jene 13 TierschützerInnen verfolgt, aber andere Personen nicht, die sich selbst anzeigen und betonen, dass dieselbe Begründung für die Anklage durch die Staatsanwaltschaft auch auf sie zutrifft. Das legt die ganze Absurdität dieses Vorwurfs bloß.

Es ist ein starker Beleg der Willkürlichkeit der Anklage und zeigt damit deutlich, dass hier der Rechtsstaat verlassen wurde.

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