VGT-Kundgebungen anläßlich Carmen-Aufführungen vor dem Stift Kremsmünster - vgt

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VGT-Kundgebungen anläßlich Carmen-Aufführungen vor dem Stift Kremsmünster

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (23.08.1998)

23.08.1998

Eine weise Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) erlaubt es wieder, die Intensivtierhaltung des Klosters als das zu bezeichnen, was sie auch tatsächlich ist, nämlich eine

„Tierquälerei in Tierfabrik des Stiftes Kremsmünster".

Das Stift Kremsmünster betreibt seit etlichen Jahren eine Tierfabrik mit ungefähr 1.000 Schweinen auf Betonspaltenböden und mehr als 100 dauernd angeketteten Rindern. Diese intensiven Haltungsformen sind mit schwerstem Leiden für die betroffenen Tiere verbunden. Seit Jahren bemühen sich Tierschützer in- und außerhalb der Kirche um eine Verbesserung dieser traurigen Situation.

In einem fast drei Jahre dauernden Rechtsstreit zwischen dem „Verein gegen Tierfabriken" (VGT) und dem Stift Kremsmünster (OÖ) bekamen nun endlich die Tierschützer in dieser bahnbrechenden Entscheidung des Obersten Gerichtshofes recht. Der Verein hatte im Sommer 1995 die unhaltbaren Zustände in der Hühnerbatterie sowie im Schweinemastbetrieb des Klosters in Flugblättern und im ORF Help-TV heftig kritisiert. Das Stift reagierte mit Ausreden („in der Nachbarschaft ist es auch nicht besser..." oder „der Amtstierarzt befindet die Tierhaltung in Ordnung...") sowie teuren Unterlassungsklagen (Streitwert S 600.000,-!) und obsiegte in den ersten zwei Instanzen (Handelsgericht bzw. Oberlandesgericht Wien).

Die Tierschützer wollten diese Entscheidungen, mit denen ihnen die Verwendung des allgemein gebräuchlichen Begriffs„Tierquälerei" für Massentierhaltungsbetriebe verboten worden wäre, nicht hinnehmen und brachten die Rechtssache in einer außerordentlichen Revision vor den Obersten Gerichtshof. Dieser folgte dem Rechtsstandpunkt des VGT und führte aus, daß auf Grund der allgemeinen Bedeutung des Themas „Tierschutz" auch massive Kritik zulässig sei.

Der OGH wörtlich: „Massentierhaltung schafft für die betroffenen Tiere zweifellos äußerst unangenehme Lebensbedingungen. Dies darf auch mit massiver Kritik als Tierquälerei [...] plakativ und provokant zum Ausdruck gebracht werden."

Die Tierschützer apellieren nun auch auf ein Einsehen der verantwortlichen Stiftsbrüder, daß Tiere leidensfähige Mitgeschöpfe sind und keinesfalls von Gott dafür geschaffen wurden, von den Menschen in Käfige, dunkle Betonbunker oder lebenslang an die Kette gehängt zu werden. Um dem Nachdruck zu verleihen, verteilte der VGT – totz einer widerrechtlichen Untersagung durch die Behörden - anläßlich der Carmen-Aufführung am 21. und 22. August einschlägige Flugblätter und war mit Plakaten, Flugblättern, Tiermasken und einer Mönchsattrappe vor dem Stiftsportal präsent.

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