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Wann ist im Tierschutz endlich Schluß mit neun verschiedenen Landesgesetzen?

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (29.11.1998)

29.11.1998

Am 1. Dezember, 14 Uhr: Wieder parlamentarischer Unterausschuß zum Thema Tierschutz

Seit nunmehr einigen Jahrzehnten (aus der Zeitschrift "Kamerad Tier" aus dem Jahre 1968 geht hervor, daß bereits vor 30 Jahren ein österreichisches Tierschutzgesetz gefordert wurde!) kämpfen die Tierschützer in ganz Österreich nahezu einhellig für ein gutes bundeseinheitliches Tierschutzgesetz - bisher leider ohne Erfolg. Auch die 460.000 ÖsterreicherInnen, die vor beinahe drei Jahren das erfolgreiche Tierschutz-Volksbegehren für ein Bundes-Tierschutzgesetz unterschrieben haben, warten nach wie vor auf dessen Durchsetzung. Denn die derzeit bestehenden, unterschiedlichen Landestier"schutz"gesetze erlauben großteils noch immer - trotz einiger Novellierungen - die ganze Palette an Mißständen, welche die moderne Agroindustrie zu bieten hat, wobei ein deutliches West-Ost-Gefälle zu verzeichnen ist. Keine der Forderungen des Tierschutz-Volksbegehrens, nämlich Schaffung eines Bundes-Tierschutzgesetzes, Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung, Einrichtung einer unabhängigen Tieranwaltschaft, sowie die ideelle und finanzielle Förderung des Tierschutzes, wurde bisher umgesetzt. Für Menschen ist die Gleichheit vor dem Gesetz schon längst ein selbstverständliches Grundrecht, nicht aber für die Tiere. Vor dem Gesetz sind alle Tiere verschieden, je nach Heimatbundesland, Alter und Tierart. Zu welchen Absurditäten diese unterschiedliche und in verschiedensten Verordnungen und Gesetze zersplitterte Tier"schutz"-Gesetzgebung führt (neun Landestierschutzgesetze und Verordnungen, Tierversuchsgesetz, Tiertransportgesetz, Jagd- und Fischereigesetze, Viehwirtschaftsgesetz, Gewerbeordnung, Strafgesetzbuch u.a.), zeigen u.a. folgende Beispiele:

  • Nur in Tirol, Steiermark und Kärnten ist das Töten von Hunden und Katzen als Nahrungsmittel verboten.
  • Widderkämpfe sind in Oberösterreich und Tirol, die Singvogeljagd im Salzkammergut erlaubt!
  • In Niederösterreich, Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg ist das Kupieren von Ohren und Schwänzen bei Hunden erlaubt.
  • Das Durchtrennen der Stimmbänder ist in Wien und Salzburg nicht verboten!
  • Die Kastration ohne Betäubung bei Nutztieren ist erlaubt in Tirol, Salzburg, Kärnten, Steiermark, dem Burgenland und Oberösterreich.
  • Das Abzwicken der Schwänze bei Ferkeln ist erlaubt in Oberösterreich, Niederösterreich, Tirol, dem Burgenland, Salzburg und Kärnten.
  • Das "betäubungslose Schächten" (Schlachten) ist erlaubt in Wien, Steiermark und Kärnten usw.

So ist es auch möglich, gewisse Landes-Tierschutzgesetze zu umgehen, indem man die in einem Bundesland verbotene Handlung einfach in einem anderen völlig legal durchführt und dann z.B. das verstümmelte Tier (Stimmbanddurchtrennung, Schwanzentfernung, etc.) wieder in das erstere Bundesland zurückbringt. Der Schutz von Tieren ändert sich damit bei Überschreiten der Grenze zwischen Bundesländern, obwohl sich die Schutzwürdigkeit des Tieres natürlich überhaupt nicht ändert. Namhafte Rechtsexperten, wie z.B. die Autoren von "Tierschutzrecht", Verlag Österreich, weisen darauf hin, wie unbefriedigend die derzeitige Situation ohne bundeseinheitliches Tierschutzgesetz ist: "[Die Herausgeber] wissen sich aber aus unterschiedlicher Sicht darin einig, daß ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz sachlich geboten und praktisch in vielfältiger Weise von Vorteil wäre." Es gibt insgesamt 55 Verordnungen, Gesetze und Richtlinien, die dem Tierschutz in Österreich gewidmet sind. Um in der mangelnden Transparenz und unterschiedlichen Prioritätensetzung eine klare Linie zu schaffen, kann Tierschutz nur auf Bundesebene geregelt werden.

Am Dienstag, dem 1.12.1998, 14 Uhr, Lokal II findet im Parlament eine weitere Sitzung des Unterausschusses zur Behandlung des Tierschutz-Volksbegehrens statt. Erstmals wird dort auch der Tierarzt und Tierschützer, Dr. Franz-Joseph Plank, Geschäftsführer des VGT, als Experte anwesend sein. Trotz der Unterstützung durch vier Parlamentsfraktionen, ist fast drei Jahre nach dem Volksbegehren noch keine der Forderungen umgesetzt worden. Verantwortlich dafür ist vor allem die ÖVP. Die von der ÖVP forcierten §15a-Verträge zwischen den Ländern stellen keine Alternative zu den Forderungen des Tierschutz-Volksbegehrens dar, weil

  • sie Vereinbarungen sind, die einseitig von den Ländern gekündigt werden können und somit nicht verpflichtend sind;
  • sie gerade geschaffen wurden, um eine Verankerung des Tierschutzes als Rechtsgut im Verfassungsrang zu vermeiden;
  • sie die Länder nicht - wie gefordert - verpflichten, eine Tierschutzanwaltschaft zu schaffen und ihr in tierschutzrechtlichen Verfahren Parteienstellung einzuräumen;
  • sie nicht die ideelle und finanzielle Förderung der Tierschutzarbeit durch die öffentliche Hand vorsehen;
  • die Übergangsfristen bis zu 15 Jahre betragen!
  • nicht einmal das von mehr als 80% der Bevölkerung geforderte Verbot der Käfighaltung von Hühnern durchgesetzt wurde;
  • Sauen z.B. auch weiterhin an der Brust angebunden werden oder in körperenge Kastenstände gepfercht werden dürfen;
  • Mastschweine und Mastbullen weiterhin auf nackten Vollspaltenböden gehalten werden dürfen.;
  • Stroh, auch am Liegeplatz, für keine Tierart zwingend vorgeschrieben ist.

Der "Verein gegen Tierfabriken" fordert daher, gemeinsam mit einer breiten Koalition von Tierschutzorganisationen, vier im Nationalrat vertretenen Parteien und 460.000 Unterzeichnern des Volksbegehrens, daß endlich ein effizientes, bundeseinheitliches Tierschutzgesetz erlassen werden möge. Dies soll zumindest so gut sein, wie die jeweils schärfsten Bestimmungen in den derzeit geltenden Landesgesetzen bzw. die jeweils strengsten Vorschriften in den drei vorliegenden Gesetzesentwürfen!

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