Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (08.12.1998)
BH Linz-Land erstattet Strafanzeige gegen Tierschützer Dr. Plank
Neuer Behörden-Skandal: Anzeige wegen § 4 OÖ Tierschutzgesetz
(vorsätzliches Zufügen von Schmerzen, Leiden oder Schäden)
Der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land ist es offensichtlich nicht zu peinlich, ihre jahrelangen eklatanten Versäumnisse im Vollzug des Tiertransportgesetzes damit zu kompensieren, indem sie nun den renommierten Tierschützer und Tierarzt, Dr. Franz-Joseph Plank vom "Verein gegen Tierfabriken" (VGT), als "Tierquäler" hinstellen will und ein Strafverfahren nach § 4 OÖ Tierschutzgesetz gegen ihn eingeleitet hat.
Zur Vorgeschichte: Am 25. Mai d.J. stoppte der VGT am Flughafen Linz-Hörsching einen Tiertransport mit ca. 20.000 Putenküken von Kanada nach Belgrad. Uns war von Mitarbeitern der betreffenden Speditionsfirma Frans Maas zu Ohren gekommen, daß bei einem ähnlichen Transport zwei Wochen zuvor sterbende und tote Küken einfach vom Fahrer des LKWs irgendwo auf der Strecke nach Jugoslawien illegal "entsorgt" worden sind und genau das wollten wir damals aufzeigen und wenn möglich verhindern. Die Küken waren bereits ca. 48 Stunden unterwegs, als sie um 21.45 Uhr in Linz landeten. 40 Tierschützer des VGT forderten mit Transparenten wie "Stop den Tiertransporten" eine Kontrolle des Zustandes der Tiere durch den zuständigen Amtstierarzt und eine artgemäße Unterbringung der Küken in Oberösterreich, bis sie sich einigermaßen erholt hätten und eine Weiterreise zumutbar wäre.
Bis allerdings der Amtstierarzt, Dr. Franz Wöckl, endlich eintrudelte, war es bereits nach Mitternacht. In offensichtlich nicht mehr ganz nüchternem Zustand stellte er, ohne auch nur eine Kiste geöffnet zu haben, fest: "Die Viecher san eh pumperlgsund; i bin zwoa net kompetent, aber se dirfen weidafoarn...". VGT-Geschäftsführer Dr. Franz-Joseph Plank, ebenfalls Tierarzt, mußte hingegen feststellen, daß ein gewisser Prozentsatz der Küken bereits tot bzw. vor lauter Erschöpfung dem Tod nahe war, und machte sicherheitshalber auch Fotos dieser Tiere, welche zur "Entsorgung" bestimmt waren, bevor er vom Flughafengelände verwiesen wurde (Fotos können beim VGT angefordert werden). Wir boten daraufhin unsere Vermittlungsdienste an, die Küken vorerst im nahen Schlierbach unterzubringen, einem Zentrum für artgemäße Geflügelzucht ganz in der Nähe, was jedoch abgelehnt wurde. Um der Blockade der Aktivisten aus dem Weg zu gehen, wurde der LKW nun von der Exekute auf das angeblich für jedes Normalfahrzeug gesperrte Flughafengelände umdirigiert und die Küken dort umgeladen. Danach (um ca. 2.30 Uhr) fuhr der Transporter ohne Beleuchtung, aber mit Polizeieskorte über das Rollfeld zu einer anderen, geheimen Ausfahrt und somit dem Einblick der Öffentlichkeit entzogen...
Die Behörden, die bei diesem illegalen Geschäft mit den Tieren kräftig mitmischten, wollen nun skandalöserweise den Spieß umdrehen und uns als die angeblichen "Tierquäler" brandmarken. Die BH Linz-Land beschuldigt Dr. Plank, "den Tod eines Teiles der 19.000 Puten-Küken vorprogrammiert" und somit gegen § 4 Zif 2 OÖ Tierschutzgesetz verstoßen zu haben, d.h. er hätte "ungerechtfertigt und vorsätzlich Tieren Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt". Wahr ist allerdings genau das Gegenteil, denn wir wollten ja gerade diejenigen Tierquälereien, die diesen Tieren sowohl beim zigtausende Kilomenter langen Transport von Kanada nach Jugoslawien mit etlichen Aus- = Todesfällen und danach in der üblichen tierquälerischen Massentierhaltung einer Putenmastanstalt zugestoßen sind, verhindern. Unser Bemühen war daher von Anfang an, durch einen unabhängigen Tierarzt feststellen zu lassen, daß diese Tiere nicht mehr transporttauglich waren, um sie danach in nahegelegene artgemäße Haltungen unterzubringen.
Eine derartige tierärztliche Untersuchung ist sogar nach dem geltenden Tiertransportgesetz-Straße, § 3 (1) vorgeschrieben, da es sich hierbei um einen (mehrfach) grenzüberschreitenden Transport gehandelt hat, der "im Ausland endet". Auch nach dem geltenden Tiertransportgesetz-Luft § 13 (5) bzw. (6) wäre die Zuziehung eines Tierarztes und die neuerliche Bestätigung der Transportfähigkeit zwingend vorgeschrieben gewesen. Tatsache war jedenfalls, daß sich bereits bei der Ankunft in Linz-Hörsching mindestens drei Kisten mit toten oder sterbenden (also offensichtlich nicht mehr transporttauglichen) Küken in den Containern befunden haben. Diese Tiere hätten nach § 3 (3) Tiertransportgesetz jedenfalls nicht mehr transportiert werden dürfen. Gegen den nach - mehreren Zeugenaussagen alkoholisierten - Amtstierarzt, Dr. Franz Wöckl, der sich vor laufender Kamera als nicht zuständig bzw. kompetent erklärte, es sich dann aber dennoch herausnahm, die Tiere für "gesund" und "transporttauglich" zu erklären, erstatteten wir im Gegenzug nun Anzeige wegen Amtsmißbrauchs und Tierquälerei!