Die unendliche Geschichte des Herodeskälber-Skandals - vgt

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Die unendliche Geschichte des Herodeskälber-Skandals

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (10.04.1999)

10.04.1999

VGT erstattet nun Anzeige gegen Salzburger Amtsveterinär wegen grober Vernachlässigung seiner Dienstpflichten

Immer wieder beobachteten VGT-Tierschützer, wie pünktlich jeden Montag am Nutzviehmarkt in Salzburg-Bergheim winzige Kälbchen (zumeist sog. "Herodes-Kälber", für deren Tötung in Frankreich die EU ca. 2.000,-- S Prämie bezahlt) zu hunderten auf dreistöckige italienische und deutsche Monster-Tiertransporter geprügelt werden. So auch am 22. März 1999, als einer unserer Mitarbeiter beobachten und filmen konnte, wie der für die Kontrolle der Verladung zuständige Amtstierarzt seine Dienstpflichten grob vernachlässigt hat. Nach seinem Eintreffen um ca. 15.30 Uhr auf dem Gelände des Nutzviehmarktes wurden zwar noch jede Menge von Jungkälbern (zwischen 1 und 2 Wochen Alter) brutal verladen, er würdigte jedoch in keinem einzigen Fall einen der Transporter eines Blickes, wie es seine Pflicht gewesen wäre.

Ein Fall dieses Nicht-Einschreitens ist besonders genau mittels Videocamera dokumentiert worden: Der Amtstierarzt geht zufällig gerade an einem Transportfahrzeug vorbei, wo zwei Viehtreiber versuchen, ein Kalb über eine sehr steile Laderampe ohne seitliche Begrenzung (also vorschriftswidrig) auf dem LKW zu treiben. Zweimal mißlingt dieser Versuch - im Beisein des Amtstierarztes -, weil das Kalb seitlich von der Laderampe stürzt und sich dabei offensichtlich die Füße schmerzhaft verrenkt.

Erst beim dritten Versuch, und unter "Zuhilfenahme" von Fußtritten, gelang es, das Kalb auf den Transporter zu bewegen. Dem äußeren Anschein nach war das Tier bereits zu geschwächt, um aus eigenem Antrieb die steile Rampe zu erklimmen - also de facto nicht transporttauglich. Der Amtstierarzt hat dies zwar registriert und zu dem Viehtreiber dann auch so etwas wie: "Normal dürfat's sowas nimmer verlodn ... weil sonst müassat i Aich jo onzagn wegn an Tiaschutz...", gesagt, er geht dann aber ohne weiteres Einschreiten weiter.

Der verantwortliche Amtstierarzt hat also jedenfalls in diesem Fall seine Amstpflichten grob mißachtet. Er ist dem VGT aber auch schon durch frühere Begegnungen negativ aufgefallen, so z.B. am 21. März 1998, als wir im Zuge einer Tiertransportanhaltung erreicht hatten, daß ein in mehreren Punkten gegen das Tiertransportgesetz und gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßender Rindertransporter aus Norddeutschland nach Bergheim umgeleitet wurde. Dieser wurde damals per Polizei-Eskorte zur "Labestation" Salzburg-Bergheim gebracht, und die völlig erschöpften Tiere sollten dort entladen werden. Der Amtstierarzt hatte auch damals Dienst, er stufte die seit 30 Stunden unterwegs gewesenen Tiere allerdings für "voll fahrtüchtig" ein. Erst nach langen und zähen Verhandlungen konnten wir erreichen, daß die Tiere überhaupt entladen wurden, obwohl sich verletzte Tiere auf dem LKW befunden hatten!

Und bereits am 15.12.1997 konnten wir durch uns vorliegende Verladepapiere feststellen, daß der Amtstierarzt offensichtlich nicht nur ein Mal Blanko-Papiere ausstellt: In einem Fall unterschrieb er für 45 Kälber, Gesundheitsbescheinigungen lagen jedoch nur für 37 Kälber vor, der Transporter war aber mit mindestens 200 Kälbern vollgestopft. Zudem stimmten die Fahrzeugkennzeichen mit den Papieren nicht überein. Für einen zweiten vollen LKW gab es gar nur 28 Gesundheitsnachweise.

Es besteht also der dringende Verdacht, daß der Amtstierarzt nicht nur einmalig, sondern in vielen Fällen lieber mit der Viehhändler- und Tiertransportlobby kooperiert, als seinen Pflichten als Amtstierarzt und damit dem Tierschutz und der Gesundheit von Tier und Mensch nachkommt. Wir schicken heute eine Anzeige an die vorgesetzte Dienststelle in Salzburg, an die Veterinärbehörde im Gesundheitsministerium sowie an die Tierärztekammer und verlangen eine unverzügliche Entlassung sowie disziplinarische Maßnahmen gegen ihn.

 

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