Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (24.03.2001)
Laaben, am 24.03.2001MKS-Gemetzel - Offener Brief an britischen Minister
Offener Brief der ECFA und des VGT an den britischen Landwirtschaftsminister
Betrifft: DAS GEMETZEL DER MAUL- UND KLAUENSEUCHE
Sehr geehrter Herr Minister,
die "European Coalition for Farm Animals" (ECFA) ist sehr besorgt, daß einige der Tötungen, die infolge der durch die Maul- und Klauenseuche ausgelösten Krise durchgeführt werden, inhuman sind und gegen das Gesetz verstoßen.
Am 22. März wurde in zwei englischen TV-Anstalten gezeigt, wie ein Schlachter auf einem Berg toter Schafe versuchte, ein weiteres Schaf zu töten. Der Mann verlor das Gleichgewicht und stürzte nach hinten. Danach stand er auf und brachte das Tier um. Die ganze Zeit über befanden sich sowohl der Mann als auch das Schaf auf einem Berg von toten Tieren. Tiere auf diese Art und Weise zu schlachten, ist absolut inakzeptabel und inhuman.
Darüber hinaus waren offensichtlich die Schafe, die in den Nachrichten am 22. März gezeigt wurden, extrem eng in einem kleinen Teil des Geländes zusammengepfercht. Das bedeutet, daß sie einander während des Tötens nicht nur sehen konnten (wogegen sich die ECFA entschieden verwahrt), sondern daß sie sich dabei sogar äußerst nahe waren, was den Streß und das Leid der Tiere noch wesentlich verstärkt hat.
Wir glauben, daß das Schlachten zumeist mit einem Bolzenschußapparat durchgeführt wird. Obwohl die Medien in diesem Gerät oft eine "humane" Tötungsmaschine sehen, ist sie in der Tat ein Betäubungsapparat, welcher in manchen Fällen die Tiere zwar töten mag, aber sicherlich die meisten lediglich betäubt.
Angesichts der Tatsache, daß der Bolzenschußapparat nur betäubt, ist in der Verordnung von 1995 zum Schutz der Tiere bei Schlachtung und Tötung festgelegt, daß der Bolzenschuß nur dann vorgenommen werden darf, wenn unmittelbar danach mit dem Entbluten des Tieres begonnen wird, welches zum Tode führt und so weiteres und längeres Leiden verhindern soll. Beim Schlachten, das in den genannten Programmen sowie in den Abendnachrichten vom 20. März gezeigt wurde, gab es keinerlei Hinweise auf ein Entbluten. Wie oben aufgezeigt, ist es illegal, auf das Entbluten zu verzichten.
ECFA fordert Sie daher auf, unverzüglich die nötigen Schritte zu unternehmen, um zu gewährleisten, daß alle infolge der aktuellen Krise vorgenommenen Tötungen so schonend wie möglich und gesetzeskonform erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen,