Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (21.11.2001)
Laaben, am 21.11.2001Neues NÖ Hundehaltegesetz stempelt Hundehalter zu potentiellen Kriminellen
Wann sind Hunde "aggressiv amtsbekannt"?
Heute Donnerstag soll das neue niederösterreichische Hundehaltegesetz, geregelt im Polizeistrafgesetz, was an und für sich schon alle Hunde ins "kriminelle Eck" drängt, im NÖ Landtag beschlossen werden. Trotz massiver Proteste von seiten der Tierschützer und Hundehalter werden diese wieder einmal schlichtweg "überfahren". So müssen beispielsweise Hunde über 30 cm Schulterhöhe nach dem neuen Gesetz in öffentlichen Parkanlagen, bei Schulen oder "Menschenansammlungen" IMMER Leine UND Beißkorb tragen. Ein Umstand, der besonders Hunde und deren Halter, denen sonst keine Möglichkeit zum Spazierengehen gegeben ist, wie etwa ältere Menschen, schwer treffen wird.
Diese Tiere, egal ob friedlicher Schoßhund oder auf´s Wort folgend, sollen nunmehr keine Möglichkeit mehr haben, ihre natürlichen Triebe wie Schnüffeln (= "Zeitunglesen" für Hunde) oder normales Sozialverhalten zu Artgenossen, auszuleben. Auch was die Temperaturregelung, wie das Hecheln, anbelangt, wird diese durch den Beißkorb erheblich eingeschränkt, was im Sommer zu schweren Atem- und Kreislauf-Problemen führen kann.
An öffentlichen Plätzen, Veranstaltungen (wobei diese nicht einmal klar definiert sind), etc. müssen nun auch jene Tiere, die bestens erzogen, niemals auffällig geworden und auch mit Sicherheit ungefährlich sind, Leine UND Beißkorb tragen. "Das einzige Vergehen, dessen sie sich schuldig gemacht haben, ist, daß ihre Schulterhöhe mehr als 30 cm beträgt", ist der VGT empört. "Eine völlig willkürliche, von Bürokraten am grünen Tisch gemachte Entscheidung, welche vom natürlichen Hundeverhalten Null Ahnung haben. So befand sich auch in der Kommission für die Ausarbeitung dieses absurden Gesetzes kein einziger Hundehalter, ja nicht einmal ein Hunde-Ethologe; das katastrophale Ergebnis spricht nun für sich".
Fast schon kabarettreif liest sich jener Passus des Gesetzes in § 1a (6):
"Hunde, die als aggressiv bekannt sind, sind an den ... genannten Orten, unabhängig von ihrer Größe, IMMER mit Beißkorb und Leine zu führen." - Das heitere Bezirksgericht läßt grüßen, denn es wird in Zukunft mit derartigen Lapalien, wenn z.B. ein überzüchteter, angstbellender Chihuahua "aggressiv" wird, schwerst beschäftigt sein... Wieder einmal sind in diesem Gesetz die Nachteile für Hund und Frauerl/Herrl offensichtlich, die möglichen Vorteile, wie z.B. die Errichtung von Hundeauslaufzonen, für die Gemeinden jedoch lediglich eine freiwillige Angelegenheit. Und wieder einmal stellt sich die Frage: Für wen werden solche Gesetze gemacht, welche die überwiegende Mehrheit von verantwortungsbewußten HundebesitzerInnen bei jedem Spaziergang zu potentiellen Gesetzesbrechern stempeln? Und was geschieht eigentlich mit der Hundesteuer? Hund und Halter werden in ihrer Freiheit immer mehr beschnitten, aber andererseits jedes Jahr zur Kasse gebeten.
Das Gesetz sieht auch keinerlei Schulungen für Hundebesitzer (bzw. eine Art Hundeführerschein) vor, obwohl mittlerweile klar ist, daß an den wenigen, unerfreulichen Zusammenstößen zwischen Hund und Mensch letztendlich immer der Mensch schuld ist. Immer noch kann jede/r, auch Vorbestrafte, Hunde halten, züchten und sogar quälen, ohne daß hier der Gesetzgeber einmal in sinnvoller Weise eingreifen würde. Aber lächerliche Verwaltungsübertretungen sollen nun mit Strafen bis zu 7000 Euro (fast 100.000,- S!) geahndet werden, da lacht sich jeder Einbrecher oder Gewaltverbrecher ins Fäustchen....
VGT-Geschäftsführer: "Wer - wie ich - in NÖ einen größeren, aber völlig friedfertigen Hund hält, gilt als potentiell gefährlich und muß nun bei jedem Schritt vor die Haustüre in ständiger Angst leben, ob nicht das Auge des Gesetzes lieber einen Blick auf ihn wirft, als auf tatsächliche Gesetzesbrecher. Denn diese sind ja in der Regel schwerer zu ergreifen, als ältere Damen im Park mit Hund ohne Maulkorb".