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3 Monate bedingt für leitenden Angestellten des Zirkus Knie

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (20.12.2001)

Laaben, 20.12.2001

Strafprozeß gegen leitenden Angestellten des Zirkus Knie. 19.12.2001:
Verurteilung zu 3 Monaten bedingt auf 3 Jahre wegen Wirtschaftsdelikt,
Freispruch wegen physischer Attacken und Sachbeschädigung

Wie berichtet fand gestern im Landesgericht St. Pölten der Strafprozeß gegen den ehemaligen leitenden Angestellten des österr. Nationalzirkus statt. Anklagepunkte waren ein Wirtschaftsdelikt sowie Körperverletzung, Sachbeschädigung und Nötigung. Mit angeklagt waren der damalige Werkstattleiter sowie weitere Beschäftigte, die aber angeblich unauffindbar waren. Der Betreiber war nicht erschienen, weil er angeblich - trotz derzeit laufendem Weihnachtszirkus in Wien - in Frankreich Schaunummern einkaufen soll...

Der leitende Angestellte war deswegen zusätzlich noch wegen Betrugs angeklagt, weil er eine Wohnwageneinrichtung bestellt hatte, deren Ratenzahlung er nicht ordnungsgemäß beglichen hat. Mittlerweile hat er einen "zufriedenstellenden Betrag" bezahlt, wird aber zu 3 Monaten bedingt auf drei Jahre verurteilt. Mildernd für ihn, weil er laut eigenen Angaben "nicht die entsprechende Schulbildung" hatte, um ein derartiges Unternehmen finanziell ordnungsgemäß zu führen und weil er die Auffanggesellschaft (nach dem 40-Millionen S Konkurs vor einem Jahr) angeblich nicht dazu benutzt hatte, sein Gehalt gleich weiter zu beziehen (vormals 25.000.- S netto), sondern um die Schulden beim Konkurs zu bezahlen.

Hingegen gab es einen als skandalös zu bezeichnenden Freispruch in den Anklagepunkten Körperverletzung, Sachbeschädigung und Nötigung gegenüber den Tierschützern des Verein gegen Tierfabriken (VGT), weil laut Richter kein direkter Zusammenhang zwischen dem vorsätzlichen Zerstören und Verletzen durch Zirkusmitarbeiter - trotz eindeutiger gegenteiliger Aussagen von vier Zeugen - nachgewiesen werden konnte. Die Zeugenaussagen belegten klar, beide angeklagten Personen unter denjenigen erkannt zu haben, welche verschiedenste Wert-Gegenstände zerstört und selbst zugeschlagen hatten.

VGT-Mitarbeiterin Marion Löcker, Beobachterin der gestrigen Verhandlung: "Die Ohrfeige, die eine Tierschützerin bekommen hatte, wurde von der Staatsanwältin leider - fast in fahrlässiger Weise - nicht mit in die Anklage aufgenommen, somit konnte sie der Richter auch nicht miteinbeziehen. Dabei hatte er in der Urteilsbegründung selbst betont, wenn diese vorgelegen hätte, hätte das Urteil anders ausgesehen..."

Weitere Beschuldigte, die ebenfalls verschiedene Geräte zerstört hatten, sowie andere konnten noch nicht einvernommen werden, weil deren Aufenthalt angeblich unbekannt ist. Hier hätte eine Razzia beim derzeit in Wien gastierenden und mit Pseudo-Freikarten Kunden keilenden Nationalzirkus vermutlich weitergeholfen.

Der Betreiber soll aber noch zusätzlich angeklagt werden, weil auch er persönlich bei physischen Attacken beobachtet wurde. Diesbezüglich muß aber noch die zuständige U-Richterin entscheiden.

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