Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (11.02.2002)
Laaben, am 11.02.2002Schweinebefreiung in Oberösterreich
In der Nacht auf Sonntag haben AktivistInnen ein schwer verwundetes Schwein aus einer oö. Tierfabrik befreit und in eine Tierklinik mit Gnadenhof verbracht - Gerichte sollen Rechtmäßigkeit der Tier-Rettung bestätigen.
Nachdem der "Schweinefabrik-Betreiber" aus Neukirchen/Enknach (OÖ) trotz katastrophalem Gesundheitszustand der Tiere im November 2001 von der Anklage der Tierquälerei freigesprochen wurde, platzte Tierschützern vom VGT - Verein gegen Tierfabriken der Kragen. Sie entschlossen sich kurzerhand, das Nothilferecht mit einer spektakulären Befreiungsaktion in die Tat umzusetzen: dieses besagt, daß Tieren auch Nothilfe zusteht, weil sie ja bekanntlich keine Sachen (mehr) sind; deshalb ist es legal, ihnen im Falle eines Notstandes zu helfen und dieser ist in der Fabrik an der Tagesordnung.
Die Tierschützer drangen in die Tierfabrik ein
Ein schwer verwundetes Schwein wurde unter Begleitung einer Tierärztin, die es medikamentös beruhigte, hinausgetragen und in einen Wagen der bereitstehenden Tierrettung gebracht. Diese brachte das Tier mit Blaulicht in die Tierklinik, wo es sofort notärztlich erstversorgt wurde. Es soll zur lebenslangen Rehabilitation auf dem "Gnadenhof für alle Tiere" in Lochen (OÖ) bleiben. Laut Tierärztin hätte ein Verbleib des Schweines in der Fabrik aufgrund seiner Verletzungen einen qualvollen Tod binnen kürzester Zeit bedeutet. Dies bestätigen auch die Ausfallszahlen dieses Betriebes, wonach jährlich 1.200 der dort ständig untergebrachten bis zu 4.000 Schweine durch vorzeitiges Ableben in der Tierkörperverwertung landen.
Gerechtfertigt wurde diese Aktion durch den Umstand, daß bereits alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft worden sind; ohne Erfolg, denn der Betreiber wurde ja - wie eingangs erwähnt - von der Anklage der Tierquälerei freigesprochen und dem verletzten Tiere konnte nicht anderes geholfen werden. Gerichte sollen nun klären, ob diese Aktion im Sinne der "Nothilfe" rechtmäßig war.
Zur Vorgeschichte: Im Februar 2001 konnte der VGT aufdecken, wie unter einem bekannten Gütesiegel in diesem oö. Schweinemastbetrieb Tiere zu Tode gequält werden. Es wurde gegen den Besitzer Anzeige wegen Tierquälerei und Konsumententäuschung erstattet. Der Schweinemäster mußte sich wegen Tierquälerei vor Gericht verantworten. Der Vorwurf: In dem Schweinemastbetrieb hatten für die Tiere untragbare Zustände geherrscht. So schreibt die "Braunauer Rundschau" (Nr.37/01):
Bei lebendigem Leib Bein abgefault
Was der Amtstierarzt dem Gericht von einer Inspektion
am Hof berichtete, war alles andere als appetitlich: Von 17 untersuchten
Tieren 16 lungenkrank, Temperaturen im Stall an die 40 Grad, unetikettierte
Medikamentenflaschen! Ein Ferkel hätte ein derart geschwollenes Bein
gehabt, dass es bereits zu faulen begonnen habe, wird Amtstierarzt zitiert: "Man kann doch die Tiere nicht einfach liegen lassen, bis
sie sterben." So also sieht es hinter den Kulissen der Tierfabriken
des "Feinkostladens Österreich" in Wirklichkeit aus. Aber
wehe, jemand wagt es, die Mißstände aufzudecken: Der Schweinemäster
soll den Amtstierarzt "mit dem Umbringen bedroht haben." Seither
fährt der Amtstierarzt "ohne Gendarmeriebegleitung nicht
mehr auf den Hof!"
"Betreuender" Tierarzt hat keine Tierquälereien gesehen
Bei einer Gerichts-Verhandlung, so berichtet die "Braunauer Rundschau" in der Ausgabe vom 25.10.2001, konnte sich das Gericht dem Vorwurf der Tierquälerei nicht anschließen: "Dazu trugen auch die Aussagen des betreuenden Tierarztes bei. Zudem sieht das Tierschutzgesetz, das unter anderem die Haltungsbedingungen vorschreibt, für ältere Anlagen eine Übergangsfrist bis 2011 vor." Hätte der an der Tierfabrik verdienende Tierarzt Tierquälereien gesehen und nicht angezeigt, würde er sich mit einer solchen Aussage selbst belastet haben.
Will dieses Gerichtsurteil besagen, dass die Tiere in Mastbetrieben weiter ein Leben lang gequält werden können, ohne daß jemand dafür zur Verantwortung gezogen werden kann? Autonome Tierschützer haben die Tierfabrik ständig observiert und tatsächlich werden dort weiter Schweine unter unbeschreiblichen hygienischen und tierquälerischen Bedingungen für die Billigstfleischproduktion gefangen gehalten.
Wenn aber ein Amtstierarzt bei der Gerichtsverhandlung aussagt, daß den Tieren bei lebendigem Leib die Glieder abfaulen und man sie doch nicht einfach verrecken lassen kann und der Richter spricht den Schweinemäster frei und der Staatsanwalt erhebt dagegen keine Berufung - dann wird sich kaum noch einmal ein Tierarzt finden, der sich gegen Tierquälereien und für die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen in der Nutztierhaltung einsetzt!