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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (04.03.2002)

Laaben, am 04.03.2002

Kettensträflinge in Salzburg

Vor mehr als einem Jahr waren anonyme Tierschützer in einem Schweinebetrieb in Seekirchen und haben Aufnahmen von den angebundenen, einstreulosen Schweinen gemacht, die dem VGT zugespielt wurden.

Trotz verbessertem Tierschutzgesetz in Salzburg: Tierquälerei geht weiter

Mehr Fotos aus dem Betrieb

Vor mehr als einem Jahr waren anonyme Tierschützer in einem Schweinebetrieb in Seekirchen und haben Aufnahmen von den angebundenen, einstreulosen Schweinen gemacht, die dem VGT zugespielt wurden. Die Salzburger Nachrichten griffen damals das Thema auf und verständigten die zuständige Tierschutzbeauftragte, die sich den Stall ansah. Laut SN vom 3.2.01 wurde ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet, aber wie nun neue Recherchen ergaben, hat sich dort leider gar nichts an den tierquälerischen Zuständen geändert. Seit 1.1.2002 ist die Anbindehaltung von Sauen in Salzburg gänzlich verboten. Ein Tierschützer erhielt auch vorige Woche vom zuständigen Landesveterinär telefonisch die Aussage, daß es in Salzburg gar keine Anbindehaltung mehr gäbe! Das obige Beispiel beweist leider das Gegenteil.

Die rechtliche Grundlage aus dem Sbg. Nutztierschutzgesetz:
"§ 12 (1) Die Anbindehaltung von Schweinen ist verboten. In Beständen mit mehreren Tieren dürfen Schweine mit Ausnahme von Ebern nicht dauern in Einzelständen gehalten werden.
§ 18: Weisen planbefestigte Böden keinerlei Beläge auf, die ihren Ansprüchen auf Weichheit und Wärmedämmung ausreichend genügen, so sind sie ausreichend mit Stroh oder einem ähnlich strukturierten Material einzustreuen. In diesem Fall muß über die gesamte Liegefläche grundsätzliche eine ausreichend dicke Streuschicht vorhanden sein.
§ 23 (1) Die Tiere sind so zu halten und zu betreuen, daß keine haltungsbedingten Erkrankungen oder Verhaltensstörungen auftreten...".

Zur Vorgeschichte: Bereits im Dezember 2000 wurden Behörden und Medien von Tierschützern über schlimme Haltungsbedingungen der Nutztiere direkt vor den Toren der Stadt Salzburg informiert. Die Anzeige war laut Amtstierärztin berechtigt. Es wurde ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. "Für die Bauern seien die Kastenstände bequem und platzsparend. Für die Tiere seien sie eine Qual", berichteten die Salzburger Nachrichten. Hatten Medienberichte und Anzeigen die Situation der Tiere verbessert? Leider nein, wie sich nun herausgestellt hat. Und was ist aus dem Verwaltungsstrafverfahren geworden? Denn auch im Juni 2001 haben Tierschutzaktivisten erneut die Stallungen besucht. Auch nach den Berichten in den Medien und den Kontrollen durch Amtstierärzte hatte sich an den entwürdigenden Haltungsbedingungen nichts verbessert. Noch immer wurden die Tiere wie Kettensträflinge gefangen gehalten. Die Schweine müssen ohne Einstreu auf Betonboden leben und wenn sie sich niederlegen, kommen sie auf der schweren Eisenkette zu liegen, mit der sie angekettet sind.

Und auch die erst vor kurzem aufgenommenen Fotos sind nicht weniger grausam. Keine Spur davon, daß das neue Salzburger Tierschutzgesetz eingehalten würde. Der VGT wird daher direkt bei der Salzburger Landesregierung Anzeige erstatten, in der Hoffnung, daß sich durch den Druck der Öffentlichkeit wenigstens in Salzburg endlich bestehende Gesetze im Sinne des Tierschutzes auch durchgesetzt werden.

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