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Freibrief für Gewalttäter

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (09.04.2002)

Laaben, 09.04.2002

Betreiber vom Österreichischen Nationalzirkus wurde gestern freigesprochen, obwohl Aktivisten des Vereins gegen Tierfabriken von ihm krankenhausreif geschlagen worden waren

Ein leitender Angestellter vom Österreichischen Nationalzirkus wurde gestern freigesprochen, obwohl Aktivisten des Vereins gegen Tierfabriken von ihm krankenhausreif geschlagen worden waren

Gestern fand am Landesgericht St.Pölten die Verhandlung  wegen Körperverletzung, Nötigung und Sachbeschädigung statt. Der Angeklagte hatte laut zweifacher Zeugenaussage, Tierschützer am 21. März 2000 geschlagen und getreten (Gerhirnerschütterung, Schienbeinprellung, Blutergüsse, etc.), weiters wurden in dem Zusammenhang eine Videokamera, ein Fernseher und weitere Geräte zerstört. Der Zirkus hat dem Verein gegen Tierfabriken und den verletzten AktivistInnen bereits 100.000 Schilling an Schadenersatz und Schmerzensgeld überwiesen und sich somit indirekt für schuldig erklärt.

Den deshalb besonders verwunderlichen Freispruch begründete der Richter damit, daß die Zeugenaussagen der Tierschützer bzgl. der Lichtverhältnisse und anderer Details zu unterschiedlich gewesen wären, um glaubhaft zu wirken. Die einen hätten gemeint, es sei dunkel gewesen, die anderen, es war hell. Somit konnte angeblich nicht nachgewiesen werden, daß der Zirkusangestellte tatsächlich dabei gewesen war, obwohl zwei Demonstranten ihn eindeutig als einen der Angreifer erkannt hatten. Und auch der Staatsanwalt meinte, die Aussagen seien glaubhaft und nachvollziehbar. Die unterschiedlichen Lichtverhältnisse sind leicht zu erklären, weil das Zirkuszelt hell erleucht war und die Tierschützer unterschiedliche Positionen eingenommen hatten - wer nun vom hellen Licht ins Dunkel schaute, konnte klarerweise nichts sehen und umgekehrt.

Vor der Urteilsverkündung wurden die Vorstrafen vom Zirkusbetreiber aufgedeckt: Er hat bereits zumindest zwei strafrechtliche Verurteilungen, von denen die letzte wegen versuchter Nötigung und Sachbeschädigung dem Zirkus Krone gegenüber vom 4. April 2000 stammt. Damals wurde eine Geldstrafe von 15.000.-ATS verhängt, sowie 60 Tage bedingte und 60 Tage unbedingte Haft. Er hat diese Haftstrafe wegen seiner Gewalttaten am 20. Dezember 2000 angetreten.

Besonders erschüttert bei diesem heutigen Freispruch allerdings der Umstand, daß gewalttätige Zirkusleute offenbar einen Freibrief für physische Angriffe gegen friedlich demonstrierende Tierfreunde bekommen, nur weil diese sich gegen die Nutzung von Wildtieren in Zirkussen aussprechen. Dabei gibt sogar der Gesetzgeber den Tierschützern recht: Ab 2005 werden Wildtiere in Zirkussen in Österreich generell verboten sein.

Doch bisher werden offenbar nur die Gewalttäter geschützt. So legte die Staatsanwaltschaft am 1. März 2002 die Anzeige gegen die Angreifer des Zirkus Belly-Wien nieder. Dieser hatte am 8. und am 15. September 2001 in Salzburg und Bad Ischl zusammen mit einigen Zirkusangestellten ebenso friedliche Tierschützer angegriffen und 15 von ihnen zum Teil schwer verletzt. Ein besonderer Skandal, denn die schweren Übergriffe waren von einem unbeteiligten Passanten auf Video festgehalten worden und sind eindeutig beweisbar.

Tierquälerei wird somit im Rechtsstaat Österreich ebenso wenig verurteilt wie schwere Körperverletzung, zumindest gegen jene Menschen, die sich gegen Tierquälerei einsetzen. In der heutigen Verhandlung wurde das Urteil allerdings nicht rechtskräftig, da der Staatsanwalt Berufung wegen Nichtigkeit einlegte.

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