Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (13.10.2003)
Wien, am 13.10.2003Tierschutz fordert Tieranwaltschaft
Demonstration vor dem Justizpalast: Tierschutzvereine zeigen Vollzugsdefizit auf
Die Regierung wird demnächst ihren Vorschlag eines Bundestierschutzgesetzes der Öffentlichkeit präsentieren. Eine der wichtigsten Forderungen des Tierschutzes zum Bundestierschutzgesetz ist eine Tieranwaltschaft. Tiere werden vor dem Gesetz wie Sachen behandelt. Sie haben keine Interessensvertretung, weil sie vor dem Gesetz als Sachen überhaupt keine Interessen bzw. Gefühle haben. Niemand kann im Namen misshandelter Tiere Klage bei Gericht erheben. Die allermeisten Anzeigen wegen Tiermisshandlung verlaufen im Sand. Es gibt keine Behörde, in der bundesweit alle Informationen zu Verfahren wegen Vergehen gegen das Tierschutzgesetz zusammenlaufen und die, wenn nötig, den Vollzug der Gesetze erzwingt. Wieviel ist ein Gesetz wert, das nur am Papier besteht und in der Praxis nicht vollzogen wird.
Am 10. Oktober 2003 gab es von 9-12 Uhr eine Demo vor dem Justizpalast für eine Tieranwaltschaft. 25 TeilnehmerInnen, alle in Tiermasken und z.T. Ganzkörperverkleidung, forderten einen Anwalt bzw. eine Anwältin. Auf 10 Plakatständern wurden konkrete Fälle, bei denen groteske Vollzugsdefizite aufgetreten sind, dargestellt. Ein Aktivist in der Anwaltsrobe verlas die Tierrechtsdeklaration der RSPCA-Konferenz von 1977 auf den Stufen des Justizpalastes.
„Ob Verbandsklage oder Tieranwaltschaft, ein Bundestierschutzgesetz muss so eingerichtet werden, dass seine Vollziehung erzwungen werden kann. Was helfen Gesetze, die nicht vollzogen werden! Wir brauchen eine behördlich anerkannte Vertretung der betroffenen Tiere, die in deren Namen gerichtliche Klagen erheben, in Verfahren eingreifen und z.B. Gutachten erstellen lassen kann. Ohne Tieranwaltschaft ist für uns ein Bundestierschutzgesetz nicht akzeptabel“, sagt Dr. Martin Balluch, Obmann des VGT.