Teilen:

Marode Universität bezahlt Privatprozess eines Tierquälers

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (14.01.2004)

Wien, 14.01.2004

VGT erhält Recht: Die Kaffeeversuche dürfen als SINNLOSE TIERQUÄLEREI bezeichnet werden

VGT erhält Recht: Die Kaffeeversuche dürfen als SINNLOSE TIERQUÄLEREI bezeichnet werden

Nachdem der Verein Gegen Tierfabriken in einer Aufsehen erregenden Aktion Ende April 2003 die Hintergründe zu den Kaffeeversuchen aufgedeckt und darüber berichtet hatte, wurde er vom Tierexperimentator auf Unterlassung und wegen übler Nachrede geklagt. Jetzt hat das Oberlandesgericht Wien in seiner Urteilsverkündung bestätigt: Die Tierversuche dürfen als offensichtlich vollkommen sinnlos und reine Tierquälerei bezeichnet werden. Die Kosten für diesen Privatprozess hat die Fakultät der Universität, die in der Öffentlichkeit angibt, kein Geld zu haben, übernommen.

Der Beklagte, Dr. Martin Balluch, Obmann des Verein Gegen Tierfabriken, dazu: „Die TierexperimentatorInnen, aber auch die Behörden, versuchen die Fakten zu den Tierversuchen vor der Öffentlichkeit zu verbergen. Deswegen sind Aktionen wie am 28. April, die Besetzung durch den VGT, notwendig, um an diese Fakten heranzukommen. Im Gegensatz zu der damals von einigen Medien verbreiteten Ansicht, dass wir dabei eine Gesetzesübertretung begangen hätten, hat die Staatsanwaltschaft diesbezüglich alle Anzeigen z.B. wegen Hausfriedensbruch niedergelegt. Und jetzt haben auch die Gerichte entschieden, dass unsere Angaben den Tatsachen entsprachen und unsere Kritik berechtigt war. Besonders schockiert dabei allerdings, dass die Universität, die immer über Geldmangel jammert, die absurden Klagen vollständig finanziert. Bei dieser Art von Budgethaushaltung als Rechtsschutzversicherung klagswütiger TierexperimentatorInnen darf die Finanzkrise der Universität nicht verwundern: sie ist offenbar hausgemacht!“

Der Experimentator hatte hunderte Ratten zumindest 10 bis 14 Tage lang ausschließlich mit Kaffee als einzigem Getränk abgefüllt und ihnen dann Krebserreger injiziert und Krebserreger gefüttert. Mindestens 5 Monate später sollte die Auswirkung von massivem Kaffeekonsum auf die Entwicklung von Leber- und Dickdarmkrebs beobachtet werden. Das Handelsgericht Wien hat in 1. Instanz dem Verein Gegen Tierfabriken in allen Punkten seiner Kritik Recht gegeben. So steht wörtlich im Urteil: „aufgrund der Ergebnisse des Bescheinigungsverfahrens [ist] davon auszugehen, dass die in Rede stehenden Behauptungen [des Verein Gegen Tierfabriken] allesamt wahr sind, sohin keine unrichtigen Tatsachenäußerungen […] vorliegen“.

Das Oberlandesgericht Wien hat nun in 2. Instanz das erstinstanzliche Urteil voll inhaltlich bestätigt und dazu wörtlich bemerkt: „Wenn schon nicht bezweifelt werden kann, dass eine Massentierhaltung für die betroffenen Tiere äußerst unangenehme Lebensbedingungen schafft [wie ein Urteil des Obersten Gerichtshofs zeigt], muss dies umsomehr für Ratten gelten, deren sonst reichhaltiger Speiseplan im wesentlichen durch Kaffee ersetzt wird, und die aufgrund eines verabreichten Karzinogens Krebs entwickeln“. Und weiter: „Die Beurteilung des Versuchs als sinnlos’ stellt eine erkennbare Bewertung dar, die nicht pauschal diffamiert, sondern detailliert Kritik an der Versuchsreihe übt“.

 

14.10.2026, Wien

VGT: Bundesregierung gesetzlich verpflichtet, 2027 Schweinehaltung neu zu regeln

Anlässlich der heutigen Nationalratssitzung erinnerte der VGT vor dem Parlament die Regierung daran, die offene Frage der Schweinehaltung auf Vollspaltenboden endlich zu lösen

13.10.2026, Wien/EU

85 % der Österreicher:innen fordern rasches Ende der Käfighaltung

Ein Großteil der Österreicher:innen will bis 2035 ein EU-weites Ende der Käfighaltung von Legehennen. Die Industrie pocht auf eine Übergangsfrist bis 2045.

09.10.2026, Wien

Urteil im SPAR-SLAPP gegen den VGT beweist: Vollspaltenboden ist Tierquälerei

Zusätzlich hat die Richterin mit Bezug zum OGH zahlreiche Klagspunkte von SPAR zurückgewiesen und dadurch die Klage als SLAPP entlarvt

08.10.2026, Wien

Der Schweine-Vollspaltenboden muss weg: VGT-Demos bei Parteizentralen in Wien

Mit Zitat aus dem Tierschutzgesetz, nach dem jetzt ein neuer Mindeststandard in der Schweinehaltung beschlossen werden muss, erinnert der VGT die Regierung an ihre Verantwortung

07.10.2026, Wien

VGT-Aktion: Tintenfische schützen, nicht essen

Morgen ist Welt-Oktopus-Tag. Brutale Methoden beim Fang sind weithin unbekannt

06.10.2026, Wien

Handelsgericht urteilt in SPAR-Klage gegen VGT: SLAPP weitgehend bekräftigt

Richterin bestätigt OGH-Urteil und 6 Verbote der EV zu Schweine-Vollspalten, verbietet dem VGT aber zusätzlich, wissenschaftliche Studien zu Mortalität und Tierwohl-Preisen zu zitieren

06.10.2026, Wien

Welt-Oktopus-Tag: VGT-Aktion am Stephansplatz

Tierschutz-Aktion in Wien soll tierquälerische Aspekte bei der Fischerei von Tintenfischen in den Fokus rücken

05.10.2026, Wien/Neutillmitisch(Stmk.)

VGT kritisiert Greenwashing bei Insekten-Hundefutter

Neue Studie stellt Umweltvorteile von Insektenprotein in Frage