Verordnungen zum Bundestierschutzgesetz des Bundeskanzleramtes erschienen - vgt

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Verordnungen zum Bundestierschutzgesetz des Bundeskanzleramtes erschienen

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (04.02.2004)

Wien, 04.02.2004

Im Nutztierbereich schreiben diese Verordnungen nur vor, was sie laut EU-Mindestrichtlinien sowieso vorschreiben müssen. Damit ist der Nutztierschutz in Österreich genauso schlecht, wie bei tierschützerischen Entwicklungsländern wie Spanien oder Griechenland. Mit diesem Gesetz ist Österreich der letzte Nachzügler im Nutztierschutz in Europa!!

VGT: „ für Nutztiere eine einzige Katastrophe!“

Die Bundesregierung hat den WählerInnen vor der Wahl ein modernes Bundestierschutzgesetz versprochen. Der Entwurf des Bundeskanzleramts zu diesem Gesetz sah nur ein Rahmengesetz vor. Die eben erschienen Verordnungen legen wirklich erst die Qualität des Gesetzes fest. Der Verein Gegen Tierfabriken (VGT), der sich speziell dem Nutztierschutz verschrieben hat, bezeichnet diese Verordnungen als eine einzige Katastrophe. In praktisch allen Bereichen geht der Tierschutz nach diesen Verordnungen hinter das Niveau der meisten Landesgesetze zurück, in der Masthuhnhaltung sogar hinter jedes einzelne Landesgesetz!

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: „Im Nutztierbereich schreiben diese Verordnungen nur vor, was sie laut EU-Mindestrichtlinien sowieso vorschreiben müssen. Damit ist der Nutztierschutz in Österreich genauso schlecht, wie bei tierschützerischen Entwicklungsländern wie Spanien oder Griechenland. Mit diesem Gesetz ist Österreich der letzte Nachzügler im Nutztierschutz in Europa!!“

Bei Legehennen z.B. gibt es nicht nur kein Legebatterieverbot, wie es in Vorarlberg, Tirol, Salzburg, Kärnten und Wien bereits existiert. Bis zum Jahr 2012 soll alles bleiben wie bisher. Und dann bekommt jedes Legehuhn im Käfig 50 cm² (also z.B. 5 cm x 10 cm) mehr Platz dazu! Zusätzlich müssen Sitzstangen, ein Nest und Scharrmaterialien in die Käfige gepresst werden. Die Legebatterien sollen also für alle Ewigkeit weiter bestehen, im Gegensatz zu Beteuerungen seitens des Landwirtschaftsministeriums, der Tierschutzsprecherin der ÖVP, dem wissenschaftlichen Berater und dem Bundestierschutzgesetz selbst, das im §16 (2) festhält: „Das Tier muss über einen Platz verfügen, der seinen physiologischen und ethologischen Bedürfnissen angemessen ist“. VGT-Obmann Martin Balluch dazu: „Sind 600 cm² den physiologischen und ethologischen Bedürfnissen eines ausgewachsenen Huhnes angemessen?“

Masthühner hatten bis jetzt überall außer in Wien den unvorstellbar geringen Platz von 30 kg Huhn pro m² (in Wien 20 kg Huhn pro m²), das sind bei 1,5 kg schweren Hühnern immerhin 20 Hühner pro m². Diese tierquälerischen Haltungsbedingungen werden durch die neuen Verordnungen sogar noch unterboten: es sollen 35 kg Huhn pro m² erlaubt werden, also bei 1,5 kg schweren Hühnern 23 Hühner pro m²! Das überschreitet das legale Limit aller Bundesländer! Es stellt sich die Frage, ob so viele Hühner überhaupt physisch auf einen m² passen!

Bei Schweinen bleiben die Vollspaltenböden erlaubt, obwohl sie z.B. in Tirol und Salzburg bereits verboten sind. Auch das Kupieren der Zähne und Schwänze, sowie die Kastration männlicher Tiere, dürfen tierärztliche Laien bei Ferkeln, die jünger als 7 Tage sind, nach Belieben selbst durchführen. Und die Anbindehaltung für Zuchtsauen bleibt bis 1. 1. 2006 bestehen! Kastenstände dürfen weiterhin 5 Wochen pro Schwangerschaft verwendet werden, die Abferkelgitter bleiben unverändert die gesamte Säugezeit hindurch erlaubt.

Rinder dürfen Tag und Nacht angekettet gehalten werden, solange sie mindestens 90 Tage im Jahr einen Auslauf bekommen. Auch das Enthornen bleibt Laien überlassen, wenn das Kalb jünger als 3 Wochen ist. Und selbst die brutalen Kälberboxen sind für Kälber in den ersten 8 Lebenswochen erlaubt, und bei Landwirten mit weniger als 6 Kälbern sogar die gesamte Lebenszeit.

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