Teilen:

Verordnungen zum Bundestierschutzgesetz des Bundeskanzleramtes erschienen

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (04.02.2004)

Wien, 04.02.2004

Im Nutztierbereich schreiben diese Verordnungen nur vor, was sie laut EU-Mindestrichtlinien sowieso vorschreiben müssen. Damit ist der Nutztierschutz in Österreich genauso schlecht, wie bei tierschützerischen Entwicklungsländern wie Spanien oder Griechenland. Mit diesem Gesetz ist Österreich der letzte Nachzügler im Nutztierschutz in Europa!!

VGT: „ für Nutztiere eine einzige Katastrophe!“

Die Bundesregierung hat den WählerInnen vor der Wahl ein modernes Bundestierschutzgesetz versprochen. Der Entwurf des Bundeskanzleramts zu diesem Gesetz sah nur ein Rahmengesetz vor. Die eben erschienen Verordnungen legen wirklich erst die Qualität des Gesetzes fest. Der Verein Gegen Tierfabriken (VGT), der sich speziell dem Nutztierschutz verschrieben hat, bezeichnet diese Verordnungen als eine einzige Katastrophe. In praktisch allen Bereichen geht der Tierschutz nach diesen Verordnungen hinter das Niveau der meisten Landesgesetze zurück, in der Masthuhnhaltung sogar hinter jedes einzelne Landesgesetz!

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: „Im Nutztierbereich schreiben diese Verordnungen nur vor, was sie laut EU-Mindestrichtlinien sowieso vorschreiben müssen. Damit ist der Nutztierschutz in Österreich genauso schlecht, wie bei tierschützerischen Entwicklungsländern wie Spanien oder Griechenland. Mit diesem Gesetz ist Österreich der letzte Nachzügler im Nutztierschutz in Europa!!“

Bei Legehennen z.B. gibt es nicht nur kein Legebatterieverbot, wie es in Vorarlberg, Tirol, Salzburg, Kärnten und Wien bereits existiert. Bis zum Jahr 2012 soll alles bleiben wie bisher. Und dann bekommt jedes Legehuhn im Käfig 50 cm² (also z.B. 5 cm x 10 cm) mehr Platz dazu! Zusätzlich müssen Sitzstangen, ein Nest und Scharrmaterialien in die Käfige gepresst werden. Die Legebatterien sollen also für alle Ewigkeit weiter bestehen, im Gegensatz zu Beteuerungen seitens des Landwirtschaftsministeriums, der Tierschutzsprecherin der ÖVP, dem wissenschaftlichen Berater und dem Bundestierschutzgesetz selbst, das im §16 (2) festhält: „Das Tier muss über einen Platz verfügen, der seinen physiologischen und ethologischen Bedürfnissen angemessen ist“. VGT-Obmann Martin Balluch dazu: „Sind 600 cm² den physiologischen und ethologischen Bedürfnissen eines ausgewachsenen Huhnes angemessen?“

Masthühner hatten bis jetzt überall außer in Wien den unvorstellbar geringen Platz von 30 kg Huhn pro m² (in Wien 20 kg Huhn pro m²), das sind bei 1,5 kg schweren Hühnern immerhin 20 Hühner pro m². Diese tierquälerischen Haltungsbedingungen werden durch die neuen Verordnungen sogar noch unterboten: es sollen 35 kg Huhn pro m² erlaubt werden, also bei 1,5 kg schweren Hühnern 23 Hühner pro m²! Das überschreitet das legale Limit aller Bundesländer! Es stellt sich die Frage, ob so viele Hühner überhaupt physisch auf einen m² passen!

Bei Schweinen bleiben die Vollspaltenböden erlaubt, obwohl sie z.B. in Tirol und Salzburg bereits verboten sind. Auch das Kupieren der Zähne und Schwänze, sowie die Kastration männlicher Tiere, dürfen tierärztliche Laien bei Ferkeln, die jünger als 7 Tage sind, nach Belieben selbst durchführen. Und die Anbindehaltung für Zuchtsauen bleibt bis 1. 1. 2006 bestehen! Kastenstände dürfen weiterhin 5 Wochen pro Schwangerschaft verwendet werden, die Abferkelgitter bleiben unverändert die gesamte Säugezeit hindurch erlaubt.

Rinder dürfen Tag und Nacht angekettet gehalten werden, solange sie mindestens 90 Tage im Jahr einen Auslauf bekommen. Auch das Enthornen bleibt Laien überlassen, wenn das Kalb jünger als 3 Wochen ist. Und selbst die brutalen Kälberboxen sind für Kälber in den ersten 8 Lebenswochen erlaubt, und bei Landwirten mit weniger als 6 Kälbern sogar die gesamte Lebenszeit.

24.11.2025, Wien

Vegan Planet Wien 2025: Rückblick auf die größte vegane Lifestyle-Messe Österreichs

Zwei Tage voll pflanzlicher Innovation, Genuss und Aktivismus – der VGT war mit dabei!

24.11.2025, Bad Goisern

Bad Goisern: Graffiti-Künstler Raffael Strasser malt flüchtenden Singvogel auf Häuserwand

Video zeigt die Kunstaktion – Fangsaison im oö Salzkammergut hat teilweise bereits letzten Sonntag geendet, teilweise endet sie morgen und spätestens kommenden Sonntag

21.11.2025, Wien

Tierversuche mit Fischen in Österreich – Teil 2

In mehreren Forschungsbereichen werden Tierversuche mit Fischen gemacht. Der VGT hat recherchiert.

21.11.2025, Spanien

Der Fall Spiridon II

Weltweiter Skandal um Tiertransport-Geisterschiff – VGT und The Marker vor Ort in Gibraltar

21.11.2025, Graz

Schweinequälerei: Schuldsprüche bei Prozess in Graz

VGT enttäuscht über äußerst mildes Strafausmaß

20.11.2025, Großkadolz

Skandal-Schweinefabrik Hardegg kassiert fast € 1 Million Subventionen pro Jahr

Fabriksbesitzer Maximilian Hardegg kann seinen eigenen Betrieb auf Videos nicht erkennen – das ist industrialisierte Produktion von fast 30.000 Schweinen pro Jahr auf Vollspaltenboden

19.11.2025, Großkadolz

Schweineskandal: VGT legt Ortsnachweise vor

Der Betreiber stellt öffentlich in Frage, dass die Aufnahmen aus seinem Stall stammen und greift den VGT an. Dieser kontert mit eindeutigen Beweisen

19.11.2025, Bezirk Hollabrunn

Medienspiegel: Skandalstall in Niederösterreich

Unfassbare Misshandlungen in einer der größten Schweinefabriken Österreichs