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Regierungsbeschluss erlaubt weiter grausame Käfighaltung ohne Verbesserung für die Tiere

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (31.03.2004)

Wien, 31.03.2004

Die Bemühungen der 3 Eigentümer der Kontrollstelle, Verein Gegen Tierfabriken, Wiener Tierschutzverein und Vier Pfoten rund um artgerechten Tierschutz drehen sich weiter stark darum, ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz und tatsächliche Verbesserungen für die Tiere zu erreichen.

Die Bemühungen der 3 Eigentümer der Kontrollstelle, Verein Gegen Tierfabriken, Wiener Tierschutzverein und Vier Pfoten rund um artgerechten Tierschutz drehen sich weiter stark darum, ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz und tatsächliche Verbesserungen für die Tiere zu erreichen.

"Viele Menschen wollen nicht, dass Tiere leiden müssen, und denken daran, wenn sie einkaufen", erklärt Dr. Martin Balluch vom Verein Gegen Tierfabriken, und meint weiter "Wir sind froh, dass es dieses Bewusstsein mittlerweile nicht nur beim Pelzkauf sondern auch beim Kauf von Lebensmitteln wie Eiern gibt."

Im Bezug auf die Haltung von Legehennen wendet man sich bei VGT, Wiener Tierschutzverein und den Vier Pfoten vehement gegen den aktuellen Regierungsbeschluss, der den Konsumenten, so die 3 Vereine, "falsche Tatsachen rund um eine angebliche Auflösung bzw. ein Verbot von Legebatterien vorspiegelt".

Tierschutzvereine fordern das Aus für Legebatterien!

Dr. Martin Balluch vom VGT kritisiert den aktuellen Regierungsbeschluss zum Bundestierschutzgesetz, in dem die ÖVP feststellt, sie würde mit ihrem Entwurf Legebatterien verbieten. Das entspricht, so Balluch, nicht der Realität. Denn der aktuelle Regierungsbeschluss würde nur eine EU-Mindestrichtlinie von 2012 auf 2009 vorziehen, die ausschließlich eine marginale "Ausgestaltung" von bestehenden Legebatterien vorsieht. Es geht darin aber nicht um ein Verbot von der Legebatteriehaltung.

Die Wirklichkeit schaut anders aus als von der Regierung suggeriert, denn mit dem neuen Regierungsbeschluss wird die Legebatteriehaltung sogar wieder legalisiert – mit marginalen Veränderungen, die nicht die artgerechte Haltung der Tiere betreffen. Mit diesem Regierungsbeschluss werden in den 5 Bundesländern Kärnten, Tirol, Vorarlberg, Salzburg und Wien bereits landesweit beschlossene Verbote betreffend die Legebatteriehaltung wieder rückgängig gemacht. Das bedeutet eine Verschlechterung der aktuellen Situation in Bezug auf den Tierschutz und die Haltungsbedingungen für Legehennen in Österreich.

Ab 2012 sind "ausgestaltete" Legebatterien vorgeschrieben, die aber noch immer Legebatterien sind, praktisch ohne Unterschied für die Hühner.

Die EU sieht ab diesem Zeitpunkt als Mindestrichtlinie vor, den Platz pro Henne im Käfig marginal zu vergrößern. Diese Vergrößerung bedeutet nicht mehr, als dass der Platz von heute 550 cm² auf 600 cm² erhöht wird – und damit weiter kleiner als eine A4 Seite Platz pro Henne bleibt. Diese so genannte "Ausgestaltung" der Käfige mit Sitzstange, einen zum Eierlegen abgegrenzten Bereich ohne Gitterboden und Scharrmaterial bedeutet de facto keine Verbesserung im Sinne der artgerechten Tierhaltung – bleibt doch die Tatsache, dass diese Hühnerhaltung auf derart kleinem Raum Tierquälerei ist und die Hühner die Ausgestaltung der Käfige aus Platzmangel gar nicht nutzen können.

Tierschutzgeprüfte Freilandhaltung funktioniert!

Die Regierung argumentiert, dass Legebatterien nicht verboten werden könnten, weil es für die BatteriebetreiberInnen keine Alternative gäbe. Die Kontrollstelle und die ProduzentInnen beweisen das Gegenteil. Es gibt sowohl wirtschaftliche Freilandhaltung in tiergerechter Form (tierschutzgeprüfte Freilandhaltung) als auch eine Alternative für die Massenproduktion, nämlich die Bodenhaltung mit Volieren, die einen Ausstieg aus der Legebatteriehaltung ermöglichen sollte und die beispielsweise auch in der Schweiz sehr gut funktioniert.

Eine weitere Verschlechterung für die Legehennen in Österreich bringt der Regierungsbeschluss: Der Auslauf der Freilandhühner soll von 10 auf 8 m² pro Huhn eingeschränkt werden. Die Arbeit der Kontrollstelle zeigt, dass der überall in Österreich umgesetzte Auslauf von 10 m² pro Huhn einwandfrei funktioniert. Es besteht also keinerlei Notwendigkeit den Freiraum der Hühner in der Freilandhaltung, wie er bisher praktiziert wird, zu beschränken.

Konsumentenwunsch: Verbot der Legebatteriehaltung von Hühnern!

Eine IFES-Umfrage des VGT hat ergeben, dass 86% der Bevölkerung ein Verbot der Käfighaltung von Legehühnern, also ein echtes Legebatterieverbot und nicht nur ein Verbot von nicht-ausgestalteten Legebatterien, wünschen. Nur 7% der Bevölkerung wollen Legebatterien weiter erlauben. Selbst von den ÖVP-WählerInnen wollen 74% ein echtes Legebatterieverbot und nur 14% wollen Legebatterien erlauben. Unter den LandwirtInnen stimmen 45% für ein Legebatterieverbot und 30% wollen sie erlaubt.

Deutsche Agrarministerkonferenz: Ausstieg aus ausgestalteten Legebatterien

Bei der Konferenz der Agrarminister der deutschen Länder am 26. März in Osnabrück wurde der Bericht des deutschen Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft zur Kenntnis genommen. Die Agrarminister stellen fest, dass einerseits die mit der Ausgestaltung der Käfige einhergehenden Veränderungen nicht in allen Aspekten - insbesondere hinsichtlich Größe, Gestaltung und Anordnung verschiedener Funktionsbereiche (z. B. Sitzstange) - ausreichend sind, um eine verhaltensgerechte Haltung zu gewährleisten, andererseits das Gutachten der deutschen Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft die Möglichkeit der Entwicklung von Kleinvolieren aufzeigt. Damit könnte den Tierhaltern ggf. eine tierschutzgerechtere Haltungsform zur Verfügung gestellt werden.

Im Juli 1999 hatte das deutsche Bundesverfassungsgericht erklärt, dass Legebatterien Tierquälerei sind und mit dem deutschen Tierschutzgesetz nicht vereinbart werden können. Dieses Tierschutzgesetz verlangt nämlich "verhaltensgerechte Unterbringung" und "die Möglichkeit für artgemäße Bewegung". Das neue Bundestierschutzgesetz in Österreich sieht im §16 ebenso vor, dass die Bewegungsfreiheit eines Tieres nicht so eingeschränkt werden darf, dass dem Tier Leiden zugefügt werden, und dass jedes Tier über einen Platz verfügen können muss, der seinen physiologischen und ethologischen Bedürfnissen angemessen ist. Sollten Legebatterien also nicht verboten werden, werden sich auch die österreichischen Höchstgerichte mit der Frage auseinander zu setzen haben, ob Legebatterien nicht als Tierquälerei mit dem neuen Bundestierschutzgesetz unvereinbar sind.

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