Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (26.05.2004)
Wien, am 26.05.2004Schmerzliche Einigung zum Bundestierschutzgesetz im Unterausschuss
ÖVP bricht Abmachung – Übergangsfristen bis 2020 verlängert!
An und für sich wurden in der Marathonsitzung der 4 Parteien am 18. Mai alle offenen Fragen zum Bundestierschutzgesetz fixiert. So galten dieselben Übergangsfristen für die Anpassungen an das neue Gesetz, wie sie in den Artikel 15A Vereinbarungen der Länder vorgesehen waren: für verschiedene Aspekte der Tierhaltungen bis zwischen 2007 und 2012. Doch der Bauernbund überraschte die Opposition bei der letzten Unterausschusssitzung am 25. Mai mit der Forderung, die Übergangsfristen wie in frühen Entwürfen ganz abzuschaffen. Das hätte bedeutet, dass die Betriebe sich erst dann an das neue Gesetz anpassen müssen, wenn sie aus anderen Gründen umbauen, oder wenn es sich überhaupt um Neubauten handelt.
Der Bauernbund drohte damit, an dieser Frage das ganze Gesetz scheitern zu lassen. Die ÖVP wurde wortbrüchig. Zuletzt konnte nach vielen Stunden Verhandlung der Kompromiss erzielt werden, dass spätestens ab 2020 auch in der Rinder- und der Schweinehaltung alle Betriebe an das Gesetz angepasst sein müssen. Ein Tiefschlag für den Tierschutz. Das vielgepriesene Verbot der Daueranbindehaltung tritt damit erst in 16 Jahren in Kraft!
Auf der anderen Seite konnten im Gegenzug Verfassungsbestimmungen in das Gesetz aufgenommen werden, die dem Bund eine gewisse Kontrolle über den Vollzug der Tierschutzgesetze in den Ländern ermöglichen. Und die Ausnahme für Korallenhalsbänder bei der Exekutive konnte in einer Weise spezifiziert werden, die zumindest stumpfe Korallen und einen Kehlschutz für die Hunde vorsieht.
Offenbar legt es die Bauernvertretung darauf an, dieses Gesetz noch zuletzt scheitern zu lassen. Und die ÖVP-Verhandlungsdelegation ist zu schwach diese Querschüsse zu verhindern. Wir dürfen gespannt sein, ob sich bei der Abstimmung am 26. Mai im Plenum des Parlaments auch wirklich die Vernunft durchsetzt, und trotz Interventionen seitens der Landwirtschaft dieses Bundestierschutzgesetz nach jahrzehntelangem Warten endlich Wirklichkeit wird!
Während der Verhandlungen des Unterausschusses am 25. Mai demonstrierte der VGT vor dem Parlament auf der Ringstrasse. Mit Transparenten und Flugblättern wurde darauf aufmerksam gemacht, dass dieses Tierschutzgesetz zwar historische Fortschritte ermöglicht – so werden Legebatterien verboten und alle 3 Forderungen des Volksbegehrens erfüllt – aber auch bittere Pillen schlucken lässt – für Schweine und Puten wird die Situation schlechter, schmerzhafte Eingriffe werden in einigen Bundesländern erlaubt wo sie verboten waren, und die Daueranbindehaltung ist aufgrund der vielen Ausnahmen und langen Übergangsfristen vorerst zumindest weiterhin erlaubt.