VGT begrüßt Entscheidung im Parlament: Es gibt ein Bundestierschutzgesetz! - vgt

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VGT begrüßt Entscheidung im Parlament: Es gibt ein Bundestierschutzgesetz!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (28.05.2004)

Wien, 28.05.2004

Heftige Kritik im Parlament an der Ängste schürenden Anzeigen-Kampagne des Bauernbundes

Heftige Kritik im Parlament an der Ängste schürenden Anzeigen-Kampagne des Bauernbundes

„Endlich ist das Bundestierschutzgesetz Wirklichkeit geworden“, kommentiert der VGT-Obmann Dr. Martin Balluch die heutige Abstimmung im Parlament. Einstimmig und von allen 4 Parteien unterstützt wurde heute das Bundestierschutzgesetz vom Nationalrat angenommen. Ein historischer Augenblick für den Tierschutz, da alle Forderungen des erfolgreichen Volksbegehrens von 1996 - nämlich Tieranwaltschaft, Tierschutz in der Verfassung und staatliche Förderung des Tierschutzes umgesetzt wurden. Aber auch für die gelebte Demokratie war es ein großer Tag, denn erstmals wurde hiermit ein Volksbegehren vollinhaltlich umgesetzt. Erstmals konnte sich eine Initiative die vom Volk ausging durchsetzen. Es wurde die Stimme des Volkes von den Verantwortlichen zwar mit großer Verzögerung, schließlich aber doch ernst genommen und deren Anliegen unterstützt und umgesetzt.

„Dass tatsächlich ein Legebatterieverbot möglich wurde, auch wenn mit 15 jähriger Übergangsfrist, ist ein historischer Fortschritt im Tierschutz. Erstmals gelang es in Österreich die Massentierhaltung mit ethischen Argumenten im Sinne der Tiere einzuschränken, wenn auch nur in einem Bereich. Auch dass die drei wesentlichen Forderungen des Tierschutzvolksbegehrens umgesetzt wurden, muss als historischer Durchbruch gewertet werden“, meint der VGT-Obmann. „Allerdings gibt es auch viele Wehrmutstropfen. Für die Schweine, der größte Nutztiersektor in Österreich, bringt dieses Gesetz nur Verschlechterungen. Auch schmerzhafte Eingriffe ohne Betäubung durch Laien an Ferkeln, Rindern und Geflügel werden in Bundesländern erlaubt, in denen sie bereits verboten waren. Und die Daueranbindehaltung ist bis auf weiteres weiterhin erlaubt, weil es unzählige Ausnahmen und eine Übergangsfrist bis 2020 gibt. Der Tierschutz hat wesentlich mehr Kompromissbereitschaft gezeigt, als die Landwirtschaft“, so der VGT-Obmann weiter.

Bauernbund spielt mit Unsicherheiten und Ängsten der Bauernschaft

Heftige Kritk wurde allerdings von vielen RednerInnen im Nationalrat an der untergriffigen Anzeigen-Kampagne des Bauernbundes geäußert mit der versucht wurde, zwischen TierschützerInnen und BäuerInnen zu polarisieren. Die Kampagne erschwert eine konstruktive Diskussion über die inhaltlichen Aspekte des Tierschutzes und spielt mit den Unsicherheiten und Ängsten der Bauernschaft.

AktivistInnen des VGT verteilten vor dem Parlament heute Flugblätter zum Bundestierschutzgesetz, in denen die Abgeordneten daran erinnert wurden, dass neben Fortschritten bei dem Gesetz, auch bittere Pillen für den Tierschutz zu schlucken sind. Auch vor dem Landwirtschaftsministerium wurde demonstriert.

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