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Katastrophaler Schweinemastbetrieb für Umbau geschlossen!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (18.06.2004)

Wien, 18.06.2004

Endlich Konsequenzen nach 3-jähriger Kampagne des Verein Gegen Tierfabriken

Endlich Konsequenzen nach 3-jähriger Kampagne des Verein Gegen Tierfabriken

Bereits seit 2001 führt der Verein Gegen Tierfabriken VGT eine Kampagne gegen einen der größten Schweinemastbetriebe Österreichs mit rund 10.000 Schweinen jährlich, im Bezirk Braunau in OÖ, wegen dessen katastrophaler Haltungsbedingungen. 6 Mal wurde Videomaterial am Betrieb erstellt und wegen Übertretungen der Gesetze Anzeige erstattet. Zweimal rettete der VGT im Jahr 2002 sterbenskranke Schweine aus dem Betrieb und brachte sie zum Tierarzt. Am 8. April 2004 wurde ein Gutachten der veterinärmedizinischen Universität Wien veröffentlicht, das alle Vorwürfe des VGT wissenschaftlich bestätigte. Daraufhin schaltete der VGT die Volksanwaltschaft ein, da es ja bis Anfang 2005 noch keine Tieranwaltschaft geben wird. Das zeitigte erste Konsequenzen: jetzt teilte die Bezirkshauptmannschaft Braunau mit, dass der Schweinemastbetrieb keine Schweine mehr habe sondern leer stünde. Der Betreiber würde einen Umbau seines Betriebes planen.

Mitte 2001 hatte die Bezirkshauptmannschaft aufgrund der Anzeigen des VGT dem Schweinebetrieb bereits vorgeschrieben, umzubauen. Allerdings wurde die Frist für den Umbau unverständlicherweise bis zum Jahr 2011 festgesetzt! Das Gutachten von Ende 2003 kommentiert diese Frist so: "Den Gutachtern ist es unverständlich, dass behördlicherseits eine derart lange Fristerstreckung von 10 Jahren für die Beseitigung der bekanntlich seit Jahren bestehenden tierschutzrelevanten Mängel gewährt wurde. Wird diese Frist vom Tierbesitzer ausgeschöpft und die außerhalb der Denknormen unserer Gesellschaft befindlichen Zustände im Betrieb fortgeführt, besteht die unbestreitbare Gefahr, dass weiterhin jährlich tausenden Mastschweinen Schmerzen, Qualen und Leiden mit Wissen der verantwortlichen Behörden zugefügt werden. Nach Ansicht der Sachverständigen sind Konstellationen der im Betrieb vorgefundenen Art im Widerspruch zu den ethischen Werten hinsichtlich Tierschutz und Tierhaltung und jenseits der Vorstellungskraft des Konsumenten über die Produktionsbedingungen von Lebensmitteln tierischer Herkunft in Österreich."

Doch jetzt scheint endlich Bewegung in die festgefahrene Situation gekommen zu sein. Offenbar aufgrund des Einsatzes der durch den VGT eingeschalteten Volksanwaltschaft und der Drohung, den Fall  in der Volksanwaltsendung zu behandeln, sowie durch das Gutachten der Universität, konnte ein sofortiges Ende der Schweinemast durchgesetzt werden, bis gegebenenfalls ein entsprechender Umbau durchgeführt worden ist.

Das neue Bundestierschutzgesetz sieht keine Verbesserungen für die Schweinemast vor. Im Gegenteil. In jenen Bundesländern, in denen bisher bereits Vollspaltenböden ohne Stroheinstreu oder das betäubungslose Kastrieren oder Kupieren der Ferkel durch Laien verboten war, wird es jetzt wieder erlaubt und damit das Gesetz den EU-Mindestrichtlinien und dem schlechtesten Landestierschutzgesetz angepasst.

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