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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (18.11.2004)

Salzburg, am 18.11.2004

Salzburg: Besetzung

TierschützerInnen besetzen Büro der Landeshauptfrau um Durchsetzung des Tierschutzgesetzes zu erreichen

Bilder von der Aktion!

In der Schweinefabrik in Seekirchen, Salzburg, müssen die Zuchtsauen an kurzen Ketten leben. Diese Art der Haltung wurde bereits 1997 in Salzburg verboten und gesetzlich zur Tierquälerei erklärt. 2002 ist die Anpassungsfrist an das Gesetz abgelaufen. Heute, fast 3 Jahre danach, hält der Betreiber seine Schweine immer noch wie in einem mittelalterlichen Burgverlies an kurzen Ketten, ohne einen einzigen Strohalm, in ihrem eigenen Kot. Er hat alle behördlichen Bescheide zur Beendigung dieser Haltung - die letzte Frist endete am 3. November 2004 - einfach ignoriert. Die Behörde scheint dieses Verhalten zu tolerieren und erlässt einfach neue Bescheide. Etwa 20 AktivistInnen der Tierrechtsvereine RespekTiere und Verein Gegen Tierfabriken haben daher heute Vormittag das Büro der Landeshauptfrau im Chiemseehof in Salzburg besetzt. Sie fordern ein sofortiges Ende der Anbindehaltung und eine Beschlagnahme der Schweine, ansonsten wollen sie das Büro nicht mehr verlassen. Wenn nötig wären sie bereit auch tagelang – angekettet gegen eine Räumung – zu bleiben, bis die Beschlagnahmung ausgesprochen wird.

Bereits im Dezember 2000 hat RespekTiere auf die Zustände in der Schweinefabrik aufmerksam gemacht. Die zuständige Amtstierärztin versprach Massnahmen einzuleiten. Doch die Zustände blieben unverändert, auch nach Ende der Anpassungsfrist an das gesetzliche Verbot Anfang 2002. Das Veterinäramt erteilte daraufhin angeblich strenge Auflagen, von denen allerdings in der Schweinefabrik nichts zu merken war. Im September 2003 wurde eine Demonstration gegen den Betrieb veranstaltet. Eine anwesende Landtagsabgeordnete der ÖVP belustigt sich dabei über die Forderungen der AktivistInnen, behauptet Schweinen würden Ketten gefallen und Einstreu wäre sowieso unnötig. Später wird aus Veterinäramtskreisen bekannt, dass eine 6-monatige Übergangsfrist beschlossen wurde, danach müsse entweder umgebaut oder mit der Schweinehaltung aufgehört werden. Auch diese Frist verstreicht aber ohne Änderung in der Schweinefabrik. Im Sommer 2004 wurde ein weiterer Bescheid erlassen und seine Berufung gegen den Bescheid abgelehnt. Mit 3. November hätte er endgültig seine Anbindehaltung aufgeben müssen.

"Unsere Geduld hat ein Ende", kommentiert der VGT-Obmann Dr. Balluch die Situation. "Wieviele Bescheide muss es noch geben, während die Schweine weiterhin unerträglich leiden? Ab 1. Jänner 2005 tritt das Bundestierschutzgesetz in Kraft, nach dem die Anbindehaltung auch verboten ist. Allerdings gilt für bestehende Betriebe eine neue Übergangsfrist bis 2006. Genug der Übergangsfristen! Wenn der neuen SPÖ-Landeshauptfrau in Salzburg der Tierschutz wirklich ein Anliegen ist, dann muss sie diese Schweinefabrik vor Ende des Jahres 2004 schliessen!"

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