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Zirkus Knie setzt sich über Tierschutzgesetz hinweg

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (20.04.2005)

Wien, 20.04.2005

Trotz Wildtierhaltungsverbot im Zirkus in Österreich seit 1. Jänner 2005 greifen die Behörden nicht ein und lassen den Zirkus Knie auftreten

Trotz Wildtierhaltungsverbot im Zirkus in Österreich seit 1. Jänner 2005 greifen die Behörden nicht ein und lassen den Zirkus Knie auftreten

Anfang Jänner hat der Österreichische Nationalzirkus Louis Knie beim Veterinäramt MA60 in Wien einen Bewilligungsantrag für Zirkusauftritte gestellt. Unter der Auflage, bis 9. Jänner seine Wildtiere abzugeben, wurde die Bewilligung erteilt. Am 12. März begann der Zirkus allerdings seine Tournee neben anderen Tieren mit drei Zebras, zwei Yaks, einigen Schlangen und einem Fuchs – alles Wildtiere, die nach dem Gesetz seit 1. Jänner 2005, nach 3 jähriger Übergangsfrist, verboten sind. Trotz zahlloser Anzeigen und Interventionen, sowohl des Verein Gegen Tierfabriken (VGT) und anderer Tierschutzvereine, als auch der Tierschutzombudspersonen, führt der Zirkus weiterhin ungehindert seine Wildtiere vor und die Behörden bleiben inaktiv. Das neue Bundestierschutzgesetz wird täglich vom Zirkus Knie vor aller Augen gebrochen.

Bereits 1996 haben Wildtierexperten ein Gutachten erlassen, nach dem die Haltung von Wildtieren im Zirkus aufgrund der beschränkten Platzverhältnisse und des dauernden Ortswechsels eine Tierquälerei sind. Nach einer intensiven Kampagne des VGT wurde im Jahr 2002 ein Wildtierhaltungsverbot im Zirkus beschlossen, das nach 3 jähriger Übergangsfrist im Jänner 2005 in Kraft trat. Bei der Parlamentsenquete zum Tierschutzgesetz wurde besonders das Vollzugsdefizit im Tierschutz moniert: nur 1 von 5000 Übertretungen des Gesetzes würde geahndet, Tierquälerei sei ein Kavaliersdelikt. Aus diesem Grund wurden Tierschutzombudsschaften in allen Bundesländern installiert, die die Einhaltung des Gesetzes überwachen und gegebenenfalls mit Parteienstellung in Verfahren eingreifen können. Dennoch scheinen die Ombudsschaften im vorliegenden Fall des Zirkus nach eigenen Angaben machtlos zu sein.

Einerseits meinen die Behörden, Strafbescheide wären nicht zustellbar, weil der Zirkus dauernd seinen Ort wechsle. Dadurch müsse der Zirkus nicht nur für seine Gesetzesübertretungen keine Strafen bezahlen, es könnten ihm auch nicht die Tiere entzogen werden, weil das erst nach 2 Verurteilungen möglich sei. Andererseits sei es weder möglich, den Zirkus am Auftreten zu hindern, auch wenn er keine Bewilligung habe, noch könnten die Wildtiere, wenn sie beschlagnahmt würden, irgendwo untergebracht werden.

Der VGT-Obmann Dr. Martin Balluch kommentiert: „Der Zirkus Knie bricht einfach vorsätzlich und ungeniert das neue Bundestierschutzgesetz und bleibt völlig unbehelligt. Die Behörden sagen, sie seien machtlos. Die Tierschutzombudsschaften haben offenbar nicht die entsprechenden Befugnisse, die sie bräuchten. Ist Österreich eigentlich noch ein Rechtsstaat? Wenn dieses Beispiel Schule macht, braucht sich überhaupt niemand an irgendwelche Vorschriften in unserem neuen, so hochgelobten Bundestierschutzgesetz zu halten. Ich rufe die Verantwortlichen auf, Farbe zu bekennen. Ist ihnen Tierschutz wichtig genug, um die Einhaltung des Gesetzes zu erzwingen, oder bleibt Tierquälerei ein Kavaliersdelikt, sodass unser Gesetz einfach ignoriert werden kann?!“

Der Zirkus befindet sich derzeit in Hartberg. Seine nächsten Stationen sind Wr. Neustadt, Baden und Wien.

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