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Die Hummerhaltung bei Metro widerspricht bundesweit dem Tierschutzgesetz!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (11.09.2005)

11.09.2005

Der VGT nahm an einem österreichweiten Aktionstag gegen Metro teil, um auf das Leid der Hummer für den Lebendverkauf aufzuzeigen

Der VGT nahm an einem österreichweiten Aktionstag gegen Metro teil, um auf das Leid der Hummer für den Lebendverkauf aufzuzeigen

Seit dem 1. Jänner 2005 gilt das neue Bundestierschutzgesetz. In diesem Gesetz sind nach §3 die Hummer den Wirbeltieren gleichgesetzt, weil es eine anerkannte wissenschaftliche Tatsache ist, dass Zehnfußkrebse genauso wie Wirbeltiere ein Gehirn und ein Zentralnervensystem haben. Auch bei Hummern zeigen schmerzhemmende Mittel eindeutig eine Wirkung, die sich im Verhalten widerspiegelt.

In den Metro-Filialen in ganz Österreich werden lebende Hummer und andere Zehnfußkrebse zum Verkauf angeboten und dafür mit zusammengefesselten Scheren in winzigen, strukturlosen Aquarien zum Teil so eng gehalten, dass sie aufeinander zu liegen kommen. Nach §16 (1) und (2) des Tierschutzgesetzes dürfen Hummer nicht so eng gehalten werden, dass sie darunter leiden, vielmehr muss die Haltung ihre physiologischen und ethologischen Bedürfnisse befriedigen. Das ist mit Sicherheit bei der Haltung in den Metro-Filialen nicht der Fall.

Deshalb demonstrierten AktivistInnen österreichweit in allen Metro-Filialen, vor allem in Langenzersdorf, Simmering und Vösendorf bei bzw. in Wien, sowie in Wr. Neustadt, Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck und Dornbirn. Bei Gesprächen mit der Geschäftsleitung machten die AktivistInnen darauf aufmerksam, dass die Haltung gesetzwidrig ist. Der VGT hat diesen Umstand zur Anzeige gebracht.

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