Klage der Tierschutzministerin gegen Tierschutzverein abgewiesen - vgt

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Klage der Tierschutzministerin gegen Tierschutzverein abgewiesen

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (09.12.2005)

Wien, 09.12.2005

Das Handelsgericht Wien hat jetzt in seinem Urteil in allen Punkten dem Verein Gegen Tierfabriken Recht gegeben

Das Handelsgericht Wien hat jetzt in seinem Urteil in allen Punkten dem Verein Gegen Tierfabriken Recht gegeben

Mit dem Bundestierschutzgesetz wurde das Ausstellen wildgefangener Singvögel auch im oö Salzkammergut verboten. Die Tierschutzministerin stellte im Juli eine Novelle dieses Gesetzes in Aussicht, die das Ausstellen der gefangenen Singvögel wieder erlaubt hätte. Im Rahmen einer Kampagne des Verein Gegen Tierfabriken gegen diese Verschlechterung des Tierschutzgesetzes wurden auch Flugblätter verteilt, in denen ein „Sündenregister“ der Tierschutzministerin in 8 Punkten aufgelistet war. Die Ministerin klagte nun den VGT bzgl. der meisten dieser Punkte und verlangte eine Einstweilige Verfügung gegen das Flugblatt: es sollte nicht mehr verteilt werden dürfen.

In seinem Urteil hat jetzt das Handelsgericht Wien die Klage auf Einstweilige Verfügung in allen Punkten zurückgewiesen. Wörtlich sagte der Richter in seinem Urteil: „Der Beklagte [VGT] hat somit im Lichte der aufgezeigten Rechtssprechung durch seine Behauptungen die Grenzen einer zulässigen Kritik in der für eine demokratische Gesellschaft notwendig offenen politischen Diskussion nicht überschritten.“ Die Kosten für das Verfahren trägt das Ministerium und damit letztendlich der Steuerzahler.

Es darf also weiter behauptet werden, dass die Ministerin:

  • erlaubt, dass bestehende Gesetze gebrochen werden
  • betäubungslose Hausschlachtungen erlaubt
  • sich mit Kontrollen der Nutztierhaltungen alle 50 Jahre begnügt
  • den Tierschutzrat ignoriert
  • eine Ausnahmeregelung für den Singvogelfang schaffen wollte
  • und Kindergartenkinder einer McDonalds-Werbung aussetzt.

Der VGT-Obmann DDr. Martin Balluch kommentiert: „Diese Klage der Ministerin gegen den VGT war ein Rundumschlag, der uns offenbar einschüchtern sollte. Das Handelsgericht hat jetzt bestätigt, dass wir unsere Vorwürfe auf gut recherchierten Fakten basieren und seriös präsentieren. Wir werden uns deshalb sicher nicht einschüchtern lassen, sondern weiterhin laut und unbequem bleiben. Auf der anderen Seite hat die Ministerin bereits dankenswerter Weise diese Novelle zurückgezogen und steht jetzt hinter dem Singvogelfangverbot, das noch in OÖ seines Vollzuges harrt. Der VGT wird die Ministerin daher nicht nur in dieser Sache unterstützen, sondern hat ihr auch jede Hilfe in der Verteidigung unseres Wildtierhaltungsverbots im Zirkus gegen Angriffe durch die EU-Kommission zugesagt. Wir sind nicht nachtragend, sondern stehen bedingungslos auf Seiten der Tiere, entsprechend unserer Aufgabe als Tierrechtsverein.“

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