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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (21.12.2005)

Wien, am 21.12.2005

Bundesrat stimmte heute Menschenaffenversuchsverbot zu!

Mit 1. Jänner 2006 werden in Österreich Versuche an Menschenaffen grundsätzlich verboten sein

Im Jahr 2002 wurden die Versuchsschimpansen in Orth/Donau in den Safaripark in „Pension“ geschickt und damit waren die Versuche an Menschenaffen in Österreich praktisch beendet. Der Verein Gegen Tierfabriken VGT initiierte daraufhin eine Kampagne für ein generelles Verbot von Tierversuchen an allen Menschenaffen, nicht nur um für alle Zeiten eine Wiederholung dieser Tierquälereien zu verhindern, sondern auch um ein Zeichen zu setzen, dass viele Tiere und besonders Menschenaffen den Menschen zu ähnlich sind, um Tierversuche an ihnen ethisch vertreten zu können. Zu den Menschenaffen zählen nicht nur die Großen Menschenaffen Schimpanse, Bonobo, Mensch, Gorilla und Orang Utan, sondern auch die kleinen Menschenaffen mit 8 Gibbonarten.

Am 10. Dezember 2004 stimmte das Parlament einstimmig einem Entschließungsantrag zu, die Regierung zu bitten ein entsprechendes Verbotsgesetz zu erlassen. Die im Frühjahr 2005 veröffentlichte Regierungsvorlage beschränkte sich aber auf ein Versuchsverbot nur für die Grossen Menschenaffen, also ohne Gibbons. Der VGT konnte daraufhin erreichen, dass letztendlich alle Menschenaffen in das Gesetz aufgenommen wurden. Am 7. Dezember 2005 wurde das Gesetz dem Nationalrat vorgelegt und beschlossen. Heute stimmte auch der Bundesrat dem Gesetz zu. Damit kann es am 1. Jänner 2006 in Kraft treten.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch kommentiert: „Wenn dieser heutige Beschluss auch zunächst keine praktische Auswirkung hat – es gibt im Moment in Österreich keine Tierversuche an Menschenaffen mehr – so darf seine politische Bedeutung nicht unterschätzt werden. Einerseits ist das ein Signal an Europa und den Rest der Welt, wo es noch solche Experimente an Menschenaffen gibt, nachzuziehen und diese Versuche sofort einzustellen. Diese Art der Signalwirkung gab es auch beim Pelzfarmverbot in Österreich, das einen direkten Einfluss auf die Erlassung ebensolcher Verbote in anderen Ländern wie z.B. in England hatte.

Aber zweitens ist das Menschenaffenversuchsverbot eine wichtige Deklaration über den Status von Tieren in unserer Gesellschaft. Immerhin sind jetzt auch die harmlosesten Versuche an Menschenaffen verboten, wenn sie nicht im Interesse der betroffenen Tiere sind, egal, was für Vorteile sich Menschen davon versprechen. Das ist ein wichtiger Schritt weg vom Kantianischen Konzept von Tieren als Mittel zum Zweck für Menschen, ein Schritt weg vom Mensch-Tierbild der Aufklärung, das in Tieren vernunftlose Sachen sieht.

Der Widerspruch dazwischen, Tiere als Sachen zu sehen, wie das heute noch in Österreich gerichtliche Praxis ist, und der Ansicht von Tieren als selbständige Individuen wie Du und ich, mit eigener Lebensberechtigung und einem Wert unabhängig vom menschlichen Nutzen, wie das mehr und mehr gesellschaftliche Wirklichkeit wird, ist zunehmend größer. Diese Schere wird sich noch weiter auftun, bis sie derartig wehtut, dass eine Umwälzung, eine Revolution der Werte, stattfinden muss, und Tiere zu Rechtssubjekten werden. Für viele in der jungen Generation ist das bereits heute selbstverständlich. Mit dem Generationenwechsel wird dieser Schritt daher zunehmend näher rücken.“

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