Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (30.01.2006)
Wien, am 30.01.2006"Tierschutz statt Jagd"
Die Jagd ist aus dem Bundestierschutzgesetz ausgenommen. Es gibt also keine Tierschutzvorschriften für die Jägerschaft. Diesen skandalösen Umstand versuchten AktivistInnen bereits das 24. Jahr in ununterbrochener Folge beim diesjährigen Jägerball des Grünen Kreuzes in der Hofburg in Wien zu thematisieren. Mehr als 30 TierrechtlerInnen demonstrierten am Montag den 30. Jänner vor dem Eingang zur Hofburg. Mit dem Rap aus Lautsprechern sowie verschiedenen lautstark vorgetragenen Sprüchen wurden die Ballgäste empfangen. Die meisten versicherten rasch, selbst keine JägerInnen zu sein, sondern nur, weil sie gerne in ländlicher Tracht auf einen Ball gehen, gekommen zu sein.
In Österreich ist die Jagd vom Tierschutzgesetz ausgenommen, weil sie, landauf landab, von den Mächtigsten betrieben und vor gesetzlichen Einschränkungen geschützt wird. Der VGT fordert, dass sich das ändern muss. Jagd ist nicht ökologisch notwendig, sondern, im Gegenteil, eine Belastung für das Ökosystem. Die Jagd ist eine von vielen Tiernutzungen, und muss daher, wie alle anderen Tiernutzungsformen, dem Bundestierschutzgesetz unterliegen.