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EU-Bedrohung gegen Österreichs Wildtierverbot im Zirkus abgewehrt!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (25.04.2006)

Wien, 25.04.2006

Nach einer Beschwerde eines deutschen Wildtierzirkus hat die EU-Kommission das österreichische Verbot für eine unzulässige Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit ausländischer Zirkusse erklärt und Österreich mit einem EuGH-Prozess gedroht. Nach einer intensiven 7 monatigen EU-weiten Kampagne, konnte diese Bedrohung abgewehrt werden!

Nach einer Beschwerde eines deutschen Wildtierzirkus hat die EU-Kommission das österreichische Verbot für eine unzulässige Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit ausländischer Zirkusse erklärt und Österreich mit einem EuGH-Prozess gedroht. Nach einer intensiven 7 monatigen EU-weiten Kampagne, konnte diese Bedrohung abgewehrt werden!

Seit 1996 wurden vom VGT in Österreich in einer großangelegten Kampagne sowohl die Öffentlichkeit als auch der Gesetzgeber überzeugt, im Rahmen des Tierschutzgesetzes die Wildtierhaltung in Zirkussen grundsätzlich zu verbieten. Am 1. Jänner 2005 trat dieses Gesetz nach 2 jähriger Übergangsfrist in Kraft. Weil einigen deutschen Zirkussen mit Tigern und Elefanten daraufhin aufgrund ihrer Wildtiere die Einreise nach Österreich verwehrt wurde, beschwerten sie sich bei der EU-Kommission. In einem Mahnschreiben des EU-Kommissars für den Binnenmarkt an Österreich vom 12. Oktober 2005 wurde moniert, dass das österr. Wildtierverbot im Zirkus die EU-Dienstleistungsfreiheit unzulässig einschränke.

Die EU-Kommission wollte, dass Österreich sein Wildtierhaltungsverbot im Zirkus dahingehend abändert, dass es nur mehr für österreichische aber nicht mehr für ausländische Zirkusse gilt. Die Dienstleistungsfreiheit würde bedeuten, dass ein Dienstleister wie ein Zirkus, der in einem Land seine Dienstleistung anbieten darf, in jedem anderen Land der EU ohne Behinderung dieselbe Dienstleistung anbieten können muss. Nach Ansicht der Kommission würde es also genügen, dass ein einziges EU-Land die Wildtierhaltung im Zirkus erlaubt, damit Zirkusse von dort in allen anderen EU-Ländern ihre Wildtiernummern vorführen dürfen. Nun verbietet ja das Wildtierhaltungsverbot nicht Zirkusvorführungen generell, sondern verlangt nur, dass ein Zirkus nicht Wildtiere mitführen und/oder sie auftreten lassen darf. Allerdings meint die EU-Kommission, dass das für einen ausländischen Zirkus in Österreich eine unzumutbare Einschränkung seiner Tätigkeit wäre. Tierschutz wäre zwar ein wichtiger Wert in der EU, aber ein komplettes Wildtierhaltungsverbot würde über das Ziel Tierschutz hinausgehen. Der Schutz der Wildtiere im Zirkus wäre auch schon durch eine Haltungseinschränkung zu erreichen.

Der VGT begann daraufhin eine intensive EU-weite Kampagne und präsentierte am 20. Dezember 2005 eine eigene Webseite (www.vgt.at/circus.php) in verschiedenen EU-Sprachen, die automatische Protestemails an die zuständigen Stellen ermöglicht und bis ins Detail über die Situation informiert. Anfang April 2006 hatten bereits über 20.000 Personen aus ganz Europa die Möglichkeit genutzt, von der VGT-Webseite aus ein Protestemail abzuschicken. International ist man sich in Tierschutzkreisen nämlich einig, dass die Wildtierhaltung im Zirkus nicht tiergerecht möglich ist. Die Eurogroup für Tierschutz, der Zusammenschluss aller Tierschutzvereine der EU, hat sich ebenfalls in dieser Hinsicht geäußert.

Durch die intensive internationale Lobby-Arbeit im EU-Parlament, mit der großen Unterstützung praktisch aller Tierschutz- und Tierrechtsvereine in der EU, gab es eine Protestwelle, die ihresgleichen sucht. Der SPÖ-Europaabgeordnete Jörg Leichtfried betonte am 13. Dezember bei einer Rede vor dem anwesenden EU-Kommissar, dass der Schutz und das Wohlergehen der Tiere im Vordergrund stehen müssen. Mit dem Wildtierhaltungsverbot nimmt Österreich also eine Vorreiterrolle im Tierschutz ein. Insgesamt wurden 4 kritische Anfragen an die EU-Kommission (am 23. November von der SPE, am 6. Dezember von der EU-Abgeordneten Karin Resetarits, am 5. Jänner von holländischen und am 12. Jänner von englischen EU-Abgeordneten) und eine weitere am 9. Dezember von einem deutschen EU-Abgeordneten an den EU-Rat gestellt. Zahllose Proteste von Tierschutz- und Tierrechtsvereinen aus allen Ländern haben die EU-Kommission überschwemmt.

Mitte Jänner 2006 antwortete das Gesundheitsministerium an die EU-Kommission. Nach Angaben aus dem Ministerium wurde dabei unser Tierschutzgesetz verteidigt und argumentiert, dass es eine zulässige Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit sei.

Am 25. Jänner brachten die Grünen einen Entschließungsantrag im Parlament ein, der mehrheitlich befürwortet wurde. Er verpflichtet die Regierung dazu, sich für unser Wildtierhaltungsverbot einzusetzen. Weiters solle sie die EU-Ratspräsidentschaft zum Anlass nehmen, ein derartiges Wildtierhaltungsverbot EU-weit durchzusetzen.

Das deutsche Parlament stimmte am 7. Februar ebenfalls mehrheitlich einem Antrag der Grünen zu, dass sich die deutsche Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission dafür einsetzen soll, unser Wildtierverbot zu erhalten. Wörtlich endet die Erklärung des deutschen Parlaments: „Der Deutsche Bundestag erwartet wie die Tierschützerinnen und Tierschützer in allen Ländern der Europäischen Union, dass die Kommission sich im Sinne der Zielbestimmung Tierschutz des Verfassungsentwurfs verhält und die nationalen Bemühungen zum Schutz wild lebender Tiere respektiert und nicht auf tier- und artenschutzwidrige Haltungs- und Nutzungsformen beharrt.“

Am 16. Februar wurde die neue EU-Dienstleistungsrichtlinie im EU-Parlament beschlossen. Nach langen Protesten gelang es durchzusetzen, dass sich die Dienstleistungs-AnbieterInnen statt an den Gesetzen ihres Heimatlandes an den Gesetzen des Gastlandes orientieren müssen, in dem sie die Dienstleistung bieten. Auch dieser Beschluss unterstützte unsere Kampagne.

Während der EU-Kommissar nur sehr zögerlich unsere Anfragen beantwortete und sich bis zuletzt weigerte, eine Tierschutzdelegation zu empfangen, zeigten seine spärlichen Antworten einen merkbaren Stimmungswandel. Anfangs waren sie noch sehr fordernd und überzeugt davon, dass das österreichische Gesetz fallen müsse, zuletzt glichen sie schon fast einer Entschuldigung, dass er ja aktiv werden musste, weil das seine Pflicht war, aufgrund der eingelangten Beschwerde. So wurde es immer deutlicher, dass die Tierrechtsbewegung diesen Konflikt gewinnen würde.

Am 30. März hielt die österreichische Tierschutzministerin den ersten Tierschutztag der EU in Brüssel ab. Das österreichische Bundestierschutzgesetz samt Wildtierhaltungsverbot in Zirkussen wurde vorgestellt und als vorbildlich beworben.

Am 12. April 2006 platzte dann die Bombe. EU-Kommissar sagte öffentlich zum vorliegenden Verfahren: „Wir mussten dem Fall nachgehen, weil eine Beschwerde vorlag. Ich bin aber zuversichtlich, dass wir die Angelegenheit bald ad acta legen können“.

Nach Veröffentlichung dieser Aussagen gratulierten zahlreiche EU-Abgeordnete dem Kommissar zu seiner Entscheidung, das Verfahren einzustellen. Es sei nun deutlich geworden, dass Tierschutz in der EU ein sehr wesentlicher Wert geworden ist.

Obwohl damit eigentlich das Verfahren nicht öffentlich eingestellt worden ist, scheint die Sache entschieden. Solche Verfahren, so interne Kreise aus Brüssel, würden üblicherweise nicht offiziell eingestellt werden, sondern einfach ignoriert, wenn die Kommission sie nicht mehr verfolgen will. Daher müssen wir weiterhin sehr aufmerksam bleiben, können aber dennoch vorerst diesen unglaublichen Erfolg feiern.

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