Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (31.05.2006)
Wien, am 31.05.2006VGT spricht bei französischer Botschaft für EU-Masthuhnrichtlinie vor
Landwirtschaftsattache betont, dass die Haltungsvorschriften in der EU keinen Wettbewerbsnachteil darstellen dürfen
Am 30. Mai 2006 wurde der VGT von Landwirtschaftsattache, in
der französischen Botschaft empfangen.
VGT-Obmann DDr. Balluch führte aus, dass
die EU-Masthuhnrichtlinie den tierschutzbewegten
Bürgern und Bürgerinnen der EU sehr
wichtig ist. Tierschutz nimmt in der EU einen
immer höheren Stellenwert ein, daher
müssen auch Mindesthaltungsrichtlinien
für die Nutztierhaltung EU-weit etabliert
werden. Frankreich habe ein kritisches Memorandum
zum bisherigen Vorschlag zu dieser Richtlinie
verfasst und damit die Verabschiedung verzögert.
DDr. Balluch deponierte im Namen der tierschutzbewegten
Bevölkerung Österreichs die Bitte,
Frankreich möge sich der Verabschiedung
dieser wichtigen Richtlinie nicht in den Weg
stellen, sondern sie unterstützen.
Sie erklärte, dass in
Frankreich seit vielen Jahren bereits ein
Gütesiegel für Masthuhnfleisch existiert,
das den Tieren einen Zugang ins Freiland und
tiergerechtere Haltungsbedingungen garantiert.
Hühnerfleisch mit diesem Gütesiegel
würde bereits 10 - 15% der verkauften
Hühner am französischen Markt, bzw.
20% des Gesamtumsatzes im Hühnerfleischsektor,
ausmachen. Allerdings gäbe es weiterhin
einen großen Prozentsatz von KonsumentInnen,
für den der Preis das wichtigste Kriterium
für den Kauf darstellt. Aussagen im Rahmen
des Eurobarometers, nach dem eine Verbesserung
der Masthuhnhaltung einer Mehrheit in der
EU sehr wichtig ist, würden leider nicht
mit dem Konsumverhalten der Bevölkerung
übereinstimmen. Frankreich würde
jeder Verbesserung der Haltungsbedingungen
für Masthühner zustimmen, wenn dadurch
nicht die Wirtschaft und die Existenz der
MasthuhnproduzentInnen durch Billigimporte
aus z.B. Brasilien und anderen Drittländern
gefährdet wäre. Daher müsse
die Masthuhnrichtlinie noch einmal überdacht
werden.
Der VGT-Obmann führte dazu aus, dass
die EU-Mindestrichtlinien gerade dazu dienen,
einen derartigen Wettbewerbsnachteil für
tierschutzfreundlichere Produktionsweisen
innerhalb der EU abzuschwächen. Eine
Entwicklung im Tierschutz könne es nur
geben, wenn die Nationalstaaten eine bessere
Gesetzgebung hätten als die EU-Mindestrichtlinie,
und diese wiederum besser wäre als die
Haltungsvorschriften im Rest der Welt. Irgendjemand
müsse den ersten Schritt setzen, und
so wie der Nationalstaat, der im Tierschutz
voran liegt, den Rest der EU mit sich ziehen
könne, so könnte die EU durch ihr
Vorbild einen Einfluss für besseren Tierschutz
im Rest der Welt ausüben.
Sie versprach die Petition
mit der Bitte die Masthuhnrichtlinie zu unterstützen
an den französischen Botschafter weiterzuleiten.
Aber so sehr sie auch ein Verständnis
für den Tierschutz habe, müsse man
realistisch bleiben. Und ein derartiger Einfluss
der EU auf den Rest der Welt erscheine ihr
kurzfristig unrealistisch.