Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (21.06.2006)
Wien, am 21.06.2006VGT spricht bei italienischer Botschaft für die EU-Masthuhnrichtlinie vor
Der 1. Sekretär der Botschaft meint, dass nach Auffassung der italienischen Behörden die Intention hinter der EU-Masthuhnrichtlinie grundsätzlich zu unterstützen sei, es jedoch zuvor notwendig wäre, im Projekt der Richtlinie eine genaueste Überprüfung der Modalitäten, nach denen die Parameter festgesetzt werden, und der sozio-ökonomischen Auswirkungen dieser Maßnahmen vorzunehmen
Am 20. Juni 2006 wurde der VGT vom 1. Sekretär
der italienischen Botschaft in der Botschaft empfangen. VGT-Obmann
DDr. Balluch betonte, wie wichtig es den Bürgerinnen
und Bürgern der EU und speziell in Österreich
ist, einen effizienten Schutz der sogenannten
Nutztiere sicherzustellen. Bereits seit 2002
wurden dazu vom VGT in Österreich und
von den anderen Partnerorganisationen der
ECFA in der gesamten EU Unterschriften für
eine EU-Masthuhnrichtlinie gesammelt und am
20. März 2006 bei einer EU-Ratstagung
den LandwirtschaftsministerInnen von Österreich,
Deutschland, Dänemark, Schweden, Holland
und England in Brüssel überreicht.
DDr. Balluch deponierte im Namen der tierschutzbewegten
Bevölkerung Österreichs die Bitte,
Italien möge sich der Verabschiedung
dieser wichtigen Richtlinie nicht in den Weg
stellen, sondern sie unterstützen.
Der Sekretär führte aus, dass Tierschutz
tatsächlich sehr wichtig sei und die
Intention hinter dieser EU-Richtlinie für
die Masthuhnhaltung, einen EU-weiten Mindeststandard
im Sinne des Tierschutzes festzulegen, durchaus
unterstützenswert wäre. Im übrigen
stoße auch in Italien die Frage der
Tiergesundheit und der artgerechten Tierhaltung
sowohl bei den zuständigen Behörden
als auch in der öffentlichen Meinung
auf immer größeres Interesse. Von
Seiten Italiens gäbe es seiner Ansicht
nach daher nicht Kritik an der Richtlinie
schlechthin, sondern es bestünden noch
Bedenken hinsichtlich der Kriterien und Modalitäten
einer konkreten Definition der Indikatoren
für artgerechte Tierhaltung innerhalb
der Richtlinie. Darüberhinaus müssten
im Vorfeld die sozio-ökonomischen Auswirkungen
dieser Maßnahmen auf die betroffenen
Märkte einer eingehenden Überprüfung
unterzogen werden. Nach Auffassung der italienischen
Behörden sei eine vertiefte Erörterung
dieser Aspekte innerhalb der EU von grundlegender
Bedeutung.
Der 1. Sekretär der italienischen Botschaft
versprach das Anliegen unmittelbar an die
zuständigen Stellen in der italienischen
Regierung weiterzuleiten.