VGT spricht bei italienischer Botschaft für die EU-Masthuhnrichtlinie vor - vgt

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VGT spricht bei italienischer Botschaft für die EU-Masthuhnrichtlinie vor

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (21.06.2006)

Wien, 21.06.2006

Der 1. Sekretär der Botschaft meint, dass nach Auffassung der italienischen Behörden die Intention hinter der EU-Masthuhnrichtlinie grundsätzlich zu unterstützen sei, es jedoch zuvor notwendig wäre, im Projekt der Richtlinie eine genaueste Überprüfung der Modalitäten, nach denen die Parameter festgesetzt werden, und der sozio-ökonomischen Auswirkungen dieser Maßnahmen vorzunehmen

Der 1. Sekretär der Botschaft meint, dass nach Auffassung der italienischen Behörden die Intention hinter der EU-Masthuhnrichtlinie grundsätzlich zu unterstützen sei, es jedoch zuvor notwendig wäre, im Projekt der Richtlinie eine genaueste Überprüfung der Modalitäten, nach denen die Parameter festgesetzt werden, und der sozio-ökonomischen Auswirkungen dieser Maßnahmen vorzunehmen

Am 20. Juni 2006 wurde der VGT vom 1. Sekretär der italienischen Botschaft in der Botschaft empfangen. VGT-Obmann DDr. Balluch betonte, wie wichtig es den Bürgerinnen und Bürgern der EU und speziell in Österreich ist, einen effizienten Schutz der sogenannten Nutztiere sicherzustellen. Bereits seit 2002 wurden dazu vom VGT in Österreich und von den anderen Partnerorganisationen der ECFA in der gesamten EU Unterschriften für eine EU-Masthuhnrichtlinie gesammelt und am 20. März 2006 bei einer EU-Ratstagung den LandwirtschaftsministerInnen von Österreich, Deutschland, Dänemark, Schweden, Holland und England in Brüssel überreicht. DDr. Balluch deponierte im Namen der tierschutzbewegten Bevölkerung Österreichs die Bitte, Italien möge sich der Verabschiedung dieser wichtigen Richtlinie nicht in den Weg stellen, sondern sie unterstützen.
 
Der Sekretär führte aus, dass Tierschutz tatsächlich sehr wichtig sei und die Intention hinter dieser EU-Richtlinie für die Masthuhnhaltung, einen EU-weiten Mindeststandard im Sinne des Tierschutzes festzulegen, durchaus unterstützenswert wäre. Im übrigen stoße auch in Italien die Frage der Tiergesundheit und der artgerechten Tierhaltung sowohl bei den zuständigen Behörden als auch in der öffentlichen Meinung auf immer größeres Interesse. Von Seiten Italiens gäbe es seiner Ansicht nach daher nicht Kritik an der Richtlinie schlechthin, sondern es bestünden noch Bedenken hinsichtlich der Kriterien und Modalitäten einer konkreten Definition der Indikatoren für artgerechte Tierhaltung innerhalb der Richtlinie. Darüberhinaus müssten im Vorfeld die sozio-ökonomischen Auswirkungen dieser Maßnahmen auf die betroffenen Märkte einer eingehenden Überprüfung unterzogen werden. Nach Auffassung der italienischen Behörden sei eine vertiefte Erörterung dieser Aspekte innerhalb der EU von grundlegender Bedeutung.
 
Der 1. Sekretär der italienischen Botschaft versprach das Anliegen unmittelbar an die zuständigen Stellen in der italienischen Regierung weiterzuleiten.

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