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VGT für Masthühner bei ungarischer Botschaft

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (03.07.2006)

Wien, 03.07.2006

Die Bitte der tierschutzbewegten Bevölkerung Österreichs, im EU-Rat für die EU-Masthuhnrichtlinie zu stimmen, wird an die ungarische Regierung weitergeleitet

Die Bitte der tierschutzbewegten Bevölkerung Österreichs, im EU-Rat für die EU-Masthuhnrichtlinie zu stimmen, wird an die ungarische Regierung weitergeleitet

Nach den Botschaften von Tschechien, Polen, Italien und Frankreich sprach der VGT am 3. Juli 2006 bei der letzten Botschaft der 5 Länder, die sich im Vorfeld gegen die EU-Masthuhnrichtlinie ausgesprochen haben, nämlich Ungarn, vor. Die Masthuhnrichtlinie soll EU-weit gleiche Mindesthaltungsbedingungen für Masthühner schaffen, wie sie für Legehühner, Schweine und Kälber bereits existieren. Obwohl diese Richtlinie keine strengen Vorschriften enthält – so sind für die nächsten 6 Jahre 38 kg Huhn pro m² als maximale Besatzdichte vorgeschrieben, während Österreich heute bereits 30 kg/m² vorgibt – sollen nach Ansicht dieser 5 Länder die Grundlagen der Richtlinie neu diskutiert werden, bevor sie verabschiedet werden könnte.

Der VGT-Obmann wurde vom Leiter der Wirtschaftsabteilung im Außenamt der ungarischen Botschaft und von EU-Attache empfangen. Er argumentierte, dass Tierschutz in der EU einen wichtigen Stellenwert einnimmt und es deshalb EU-weite Mindeststandards für die Haltung der sogenannten Nutztiere geben muss, allein schon um jene Länder in der EU wirtschaftlich zu schützen, die bereits jetzt bessere Haltungsbedingungen haben. Im Namen aller tierschutzbewegten Österreicher und Österreicherinnen bat der VGT-Obmann die ungarische Regierung ihre Position zu überdenken und für die EU-Masthuhnrichtlinie zu stimmen.

Sie hörten aufmerksam zu und versprachen diese Bitte an ihre Regierung in Ungarn weiterzuleiten. Es sei erfreulich und wichtig, dass sich jemand für Nutztiere einsetzt.

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