Tierschutz: Ministerin bleibt Lösungsvorschläge schuldig - vgt

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Tierschutz: Ministerin bleibt Lösungsvorschläge schuldig

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (06.09.2006)

Wien, 06.09.2006

VGT-Umfrage zeigt: Nur ÖVP blockiert Lösung wichtiger Tierschutzprobleme

VGT-Umfrage zeigt: Nur ÖVP blockiert Lösung wichtiger Tierschutzprobleme

Heute hielt Tierschutzministerin eine Pressekonferenz mit dem Thema „Tierschutz in Österreich und auf Europäischer Ebene – eine positive Bilanz!“ ab. Die Ministerin lobte das Bundestierschutzgesetz und ihre Tierschutz-Initiativen im Rahmen der EU-Präsidentschaft. Abschließend präsentierte sie eine neue Broschüren-Serie „Selbstevaluierung – Tierschutz“. Diese fordert Landwirte dazu auf selbst zu überprüfen, ob ihre eigenen Betriebe den gesetzlichen Vorschriften entsprechen oder nicht.

Bei den dringlichsten Themen im Tierschutz, wie etwa einer Reform des veralteten Tierversuchsgesetzes, der Behebung gröbster Tierquälereien im Rahmen der Jagd, wie die Jagd auf extra dafür gezüchtete Tiere oder der Forderung nach Stroheinstreu für Schweine blieb die Ministerin aber Lösungsinitiativen schuldig. Wie die dem VGT übermittelte Stellungnahme der ÖVP zu diesen Fragen zeigt, sieht diese als einzige Partei keinen Handlungsbedarf in diesen Fragen. Ein Vergleich aller Parteien in ihren Positionen im Tierschutz kann auf der Website des VGT abgerufen werden.

DDr Martin Balluch, Obmann des Verein Gegen Tierfabriken kommentiert: „Seit dem Bundestierschutzgesetz gab es keine relevanten Initiativen der ÖVP für den Tierschutz mehr. Das Bundestierschutzgesetz ist aber nicht die endgültige Lösung aller Probleme. Die Jagd und Tierversuche beispielsweise sind zwei Bereiche in deren Zentrum die Tiernutzung steht, die aber beide vom Tierschutzgesetz ausgenommen worden sind. Die Tierschutzombudspersonen können daher z.B. nicht bei Tierschutzwidrigkeiten, die in diese Bereiche fallen, eingreifen. Aber auch im Detail gibt es unzählige Ausnahmen die das Gesetz wirkungslos machen, wie etwa bei der dauernden Anbindehaltung von Kühen.“

„Im Vollzug des Gesetzes gibt es nach wie vor enorme Mängel, wie auch das aktuelle Beispiel „Vogelfang“ zeigt: Trotz eindeutigem Verbot durch das Gesetz überlegen die zuständigen oö Behörden tatsächlich in den nächsten Tagen wieder Fangbewilligungen auszustellen. Die ÖVP sollte es sich nicht so einfach machen und nur mehr beschwichtigen und abwiegeln. Für eine Lösung der anstehenden Probleme ist das zuwenig.“

„Der Vorschlag beispielsweise, dass sich die Landwirte nun selbst kontrollieren sollen, ist rührend. Eine verstärkte unabhängige Kontrolle der Betriebe wäre aber sicher effizienter.“ Derzeit müssen 2% aller Betriebe pro Jahr kontrolliert werden, durchschnittlich also jeder Betrieb einmal in 50 Jahren.

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