Tierhalteverbot wegen Vernachlässigung von Schweinen? - vgt

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Tierhalteverbot wegen Vernachlässigung von Schweinen?

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (19.09.2006)

Wien, 19.09.2006

VGT zeigt Schweinehalter an: totes Schwein lag mindestens 5 Tage unter den Lebenden in der Schweinebucht

VGT zeigt Schweinehalter an: totes Schwein lag mindestens 5 Tage unter den Lebenden in der Schweinebucht

Der Schweinehalter aus Micheldorf im Kremstal in OÖ ist dem VGT kein Unbekannter. Sein Betrieb – eine Schweinemast und eine Stiermast – musste schon mehrmals wegen Übertretungen des Tierschutzgesetzes und wegen Vernachlässigung der Tiere angezeigt werden. Im März 2006 standen die Schweine knöcheltief im Kot, ein Schwein ist mehrere Tage tot unter lebenden in einer Bucht gelegen. Der VGT berichtete darüber. Der zuständige Amtstierarzt sagte im ORF, dass ein Tierhalteverbot ausgesprochen werde, wenn er nicht besser für seine Tiere sorgen würde.

Am 14. September fotografierte jemand in der Schweinefabrik ein totes Schwein mitten unter lebenden in der dritten Bucht vom Eingang. Das Tier sieht so aus, als wäre es mindestens seit 2 Tagen tot, es ist bereits angeknabbert und hat einen durch Gärgase aufgeblähten Bauch. In dieser Schweinefabrik gibt es nur Vollspaltenböden und keinerlei Stroh. Am Boden pickt der Kot der Schweine, die Tiere müssen ständig so leben.

Am 16. September und am 18. September wird dasselbe tote Schwein wieder an derselben Stelle in derselben Schweinebucht dokumentiert. Der verfaulende Körper stinkt bereits derartig, dass einem beim Öffnen der Stalltür beißender Gestank entgegenströmt. Am 16. September ist auf dem Filmmaterial zu sehen, dass der ganze Kopf und das Hinterteil von den lebenden Schweinen aufgegessen worden ist. Nur noch der Oberkiefer ist zu sehen. Am 18. September, das Tier ist bereits seit mindestens 5-7 Tagen tot, ist der Schweinekörper zu einer unkenntlichen Masse zerflossen. Die lebenden Schweine stehen knöcheltief im Kadaver des toten.

Der VGT zeigt daraufhin den Halter an und verständigt den Amtstierarzt. Der erscheint rasch und lässt sofort das Schwein entfernen. Aber er behauptet, das Schwein sähe so aus, als wäre es erst 1 Tag tot. Abgesehen davon würde sich der Schweinehalter bemühen und er sollte daher nicht kritisiert werden. Offenbar wird ein Halteverbot nicht mehr ernsthaft erwogen, obwohl die Schweinehalle nachweislich mindestens 5-7 Tage lang sicherlich nicht betreten worden ist.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch, der bei der Amtshandlung anwesend war: „Es ist immer wieder erschütternd zu sehen, wie derartige Zustände und eine derartige Vernachlässigung der Tiere offenbar als Kavaliersdelikte gelten und behördlich nicht wirklich geahndet werden. Der VGT fordert strenge und häufige Kontrollen und Tierhaltungsverbote für jene HalterInnen, die sich nicht ausreichend um die Tiere kümmern, wie in diesem Fall. Aber wir wollen auch, dass die Tiere verpflichtende Einstreu mit Stroh bekommen und nicht auf Vollspaltenböden leben müssen. Die Zustände in dieser Schweinefabrik sind unter jeder Würde für diese faszinierenden, hochintelligenten und sozialen Tiere, denen Sauberkeit und ein vom Lebensbereich getrennter Kotbereich so wichtig sind. Die Schweine sind die großen Verlierer des Bundestierschutzgesetzes.“

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