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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (22.11.2006)

Wien, am 22.11.2006

Aktuelle Studien zeigen: Enthornung ohne Betäubung muss verboten werden

Die gesetzlich erlaubte Enthornung von Kälbern ohne Betäubung ist mit erheblichen Schmerzen und Stress verbunden

Laut Tierschutzgesetz ist die Enthornung von Kälbern ohne Sedierung, ohne Schmerzausschaltung und ohne Schmerzbehandlung gestattet. Die Vorraussetzungen dafür sind nur, dass die Tiere nicht älter als 2 Wochen sind und dass ein Brennstab zum Ausbrennen der Hornanlagen verwendet wird, der "über eine exakte Zeitsteuerung sowie eine automatische Abschaltung des Brennvorgangs verfügt". Das einzige in Österreich erhältliche Gerät, das diese Anforderungen erfüllt, ist das Buddex-Enthornungsgerät für Kälber.

In Österreich wurden in letzter Zeit zwei Vergleichsstudien mit diesem Gerät durchgeführt. Eine an der HBLFA Raumberg-Gumpenstein (veröffentlicht auf der Nutztierschutztagung Raumberg-Gumpenstein 2006) und eine an der veterinärmedizinischen Universität Wien (Untersuchungen zur Methodik, Schmerz- und Stressbelastung bei der Enthornung von Kälbern mit 2 verschiedenen Enthornungsgeräten).

Die Ergebnisse der Untersuchung an der HBLFA kurz zusammengefasst:

Bei der gesetzlich erlaubten Enthornung ohne Betäubung zeigen die Kälber eine intensive Gegenwehr. Für die Enthornung ist daher eine größtmögliche mechanische Fixierung der Kälber notwendig. Die Fixation, das Ausbrennen und auch die nachfolgenden Schmerzen sind mit erheblichen Stress für die Kälber verbunden.

Aufgrund der heftigen Gegenwehr ist ein fachgerechter Einsatz des Enthornungsgerätes schwer möglich. Da zusätzlich in diesem jungen Alter (< 2 Wochen) die Hornanlagen schwer zu erkennen sind, kann es leicht zu Brennen an falschen Stellen und zur unvollständigen Entfernung kommen, v.a. auch aufgrund des fast unmöglich zu erreichenden gleichmäßigen Anpressdrucks des Brennstabs an der Hornanlage. Der Brennvorgang pro Hornknospe musste in der Praxis daher auch noch häufig wiederholt werden. Trotzdem wuchs bei 48% der auf diese Weise enthornten Kälber eines oder beide Hörner ganz oder teilweise nach.

Die Untersuchung an der veterinärmedizinischen Universität kam zu einem sehr ähnlichen Ergebnis.

"Der Verein Gegen Tierfabriken ist generell gegen die Enthornung von Rindern. Diese Maßnahme dient ja nur dazu die Tiere an tierfeindliche Haltungssysteme anzupassen. Derzeit scheint ein generelles Verbot aber undurchsetzbar", kommentiert Harald Balluch, Geschäftsführer des Verein Gegen Tierfabriken. "Diese zwei Studien zeigen aber, dass zumindest die Enthornung ohne Betäubung unverzüglich zu verbieten ist. Für diesen Eingriff ist in jedem Fall eine Schmerzausschaltung (Lokalanästhesie) UND eine Sedierung vorzuschreiben. Alles andere ist offenbar mit nicht zu rechtfertigenden Schmerzen und erheblichen Stress für die Tiere verbunden. Das Gesundheitsministerium ist nun am Zug eine an die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasste Novelle vorzuschlagen."

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