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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (16.02.2007)

Graz, am 16.02.2007

VGT-Besetzung des Strassenamts in Graz beendet

AktivistInnen verlassen freiwillig nach 9 1/2 Stunden die Büros

Bereits um 10:30 Uhr gestern vormittag haben einige TierschützerInnen das Büro im Strassenamt in Graz besetzt, weil verfassungswidrig bereits mehr als 10 Mal Geldstrafen gegen Kundgebungen des VGT und anderer Tierschutzgruppen ausgesprochen hatte. Senatsrat, der Vorgesetzte des Zuständigen, sagte nach 9 stündiger Besetzung ein Treffen zu. Dieses wird am Donnerstag den 22. Februar um 11 Uhr stattfinden. Teilnehmen werden an diesem Versuch zur Bereinigung der Angelegenheit neben Senatsrat und Herrn Ing. vom Strassenamt, sowie der Rechtsvertretung und des Obmanns des VGT, auch die Landtagsabgeordnete der Grünen als Vermittlerin und Vertreter der Polizei.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch dazu: "Das Strassenamt erkennt bis jetzt leider noch immer nicht das Urteil des Verfassungsgerichtshofs an, wonach es zur Genehmigung von Demonstrationen verpflichtet ist. Nur die Polizei kann Demonstrationen aufgrund der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit untersagen. Dann dürfen sie aber auch nicht stattfinden. Die Praxis des Strassenamts, in diesen Prozess unbefugt einzugreifen und Strafen auszusprechen, ist einfach verfassungswidrig. Das erkennt man schon daran, dass das Strassenamt ja die Demonstrationen gar nicht untersagen und durch Massnahmen verhindern, sondern nur mit Geldstrafen belegen kann. Wenn aber wirklich die öffentliche Sicherheit gefährdet ist, dann darf eine Demonstration natürlich gar nicht stattfinden. Eine nachträgliche Bestrafung kommt zu spät, wenn wirklich die öffentliche Sicherheit gefährdet worden wäre."

Und weiter: "Wir beenden jetzt nach 9 1/2 Stunden diese Besetzung und zeigen damit guten Willen. Wir hoffen sehr, dass die Behörde ihr Diskussionsangebot ernst meint. Von Vorteil ist dabei sicherlich, dass auch die Grünen und die Polizei an diesen Gesprächen teilnehmen. Allerdings werden wir dabei sehr nachdrücklich auf die Einhaltung der Verfassung pochen. Wir haben das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit, und das werden wir uns sicherlich nicht nehmen lassen, ansonsten sind Demokratie und Menschenrechte in Gefahr. Wir schliessen auch weitere Aktionen des zivilen Ungehorsams nicht aus, sollte das Strassenamt auf seiner verfassungswidrigen Verhaltensweise beharren."

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