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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (21.02.2007)

Wien, am 21.02.2007

Hunde- und Katzenpelz-Importverbot in die Europäische Union?

Ausnahmen und Schlupflöcher lassen Regelung zahnlos erscheinen

Zwar dürfen weder in den 15 Staaten, die bisher bereits Mitglied der Europäischen Union waren, noch in den 2004 neu hinzugekommenen Mitgliedsstaaten der EU Hunde oder Katzen zum Zwecke der Fellgewinnung gezüchtet, gehalten oder getötet werden. Felle aus Asien zu importieren und hierzulande zu verarbeiten ist jedoch europaweit gängige Praxis.

(Die USA haben die Einfuhr von Hunde- und Katzenfellen sowie den sonstigen Handel mit derlei Erzeugnissen bereits im Jahr 2000 verboten. Schweden forderte 2002 ein EU-weites Importverbot. Unterstützt wurde diese Forderung auch von den Agrarministern aus Deutschland, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Österreich, Großbritannien, Griechenland, Dänemark und Schweden. Doch EU-Verbraucherschutzkommissar erklärte damals - und ein Jahr später, im Winter 2003, als das Thema auf Vorschlag Dänemarks abermals auf der Tagesordnung stand, erneut - der EG-Vertrag biete keine Grundlage für eine derartige Entscheidung. Er ermunterte stattdessen die Mitgliedsstaaten, zunächst auf nationaler Ebene Importverbote zu erlassen.)

Hunde- und Katzenpelz als Spielzeug, Möbelbezug oder Kleidung

Nach Recherchen von Tierrechtsorganisationen werden jedes Jahr hunderttausende Pelze von Hunden und Katzen aus Asien in die Europäische Union eingeführt und dort als Pelzbekleidung und -applikationen oder Spielzeug verkauft. Katzenfelle werden zu Rheumadecken, modischen Verzierungen oder beispielsweise auch zu Schlüsselanhängern, Hundefelle zu Jackenverbrämungen, Handschuhen, Taschen-Innenfutter, Möbelbezug oder Kleidung weiterverarbeitet.

Die verwendeten Hunde- und Katzenfelle werden dann oft gefärbt, geschoren oder anderweitig präpariert, um nicht erkennbar zu sein.  Im Handel müssen sie nicht eindeutig gekennzeichnet sein und sind deswegen meist unter ebenso abenteuerlichen wie irreführenden Bezeichnungen zu finden – wer denkt bei frei erfundenen Phantasie-Begiffen wie „Gae-Wolf“, „Wolf aus Asien“ oder „Corsa Fox“ – allesamt Kunst-Synonyme für echten Hundepelz - schon an Hunde, oder bei „Maopee“, „Lipi“, „Genotte“ oder „Mountain Cat“ an Katzenfell? Eine andere Strategie ist, Hunde- und Katzenfell beinhaltende Produkte mit dem verwaschenen Hinweis „Echt-Fell“ zu kennzeichnen, womit das Vorliegen von Wildtierpelz wie Nerz oder Fuchs vorgetäuscht wird.

In den Herkunftsländern werden die Hunde und Katzen, die als Ausgangsbasis für all diese Pelzprodukte herhalten müssen, extra für die Pelzgewinnung in zutiefst tierquälerischen Massentierhaltungen - vergleichbar mit Hühnerlegebatterien - gezüchtet, oder auch einfach auf der Straße eingefangen.
Zahlreiche neue Foto- und Videodokumentationen belegen die katastrophale Haltung in winzigen Drahtkäfigen und äußerst grausame Tötungsmethoden. So werden die Tiere teilweise bei vollem Bewusstsein kopfüber aufgehängt bei lebendigem Leib gehäutet.

EU Kommission einstimmig gegen Katzen- und Hundepelzimport – schwerwiegende Ausnahmen als Wermutstropfen

Am 29. Jänner beriet der EU-Ministerrat in Brüssel über den Entwurf der EU-Kommission für ein Importverbot von Hunde- und Katzenfellen. Allerdings ist diesem Entwurf zu Folge vorgesehen, dass Hunde- und Katzen-Pelze weiter eingeführt werden dürfen, wenn sie nicht von Pelzfarmen stammen bzw. wenn die Tiere nicht eigens und ausschließlich zur Pelzgewinnung getötet wurden - ein riesiges Schlupfloch, das einem Unterlaufen des Verbotes des Haustierpelz-Importverbots Tür und Tor öffnet, etwa in dem bei der Hunde- und Katzenfleischproduktion in südostasiatischen Ländern anfallende Felle dann doch in die EU importiert werden dürften.

Und tatsächlich haben sich ausnahmslos alle 27 EU-Kommissäre in der entsprechenden Sitzung in Brüssel für ein Importverbot von Katzen- und Hundepelzen ausgesprochen. Hunderttausende BürgerInnen hätten dieses Verbot gefordert, betonte der Kommissar für Gesundheit, die demokratische Notwendigkeit eines solchen Schrittes. Das Verbot soll nach der Zustimmung des EU-Parlaments bereits Ende Juni in Kraft treten. Ausnahmen sollen die medizinische Anwendung derartiger Felle sein (Stichwort Katzen-Rheumafelle), und der erwähnte Import von Pelzen, die von Tieren stammen, die nicht wegen des Pelzes gezüchtet oder getötet worden sind.

Forderungen des VGT

Der VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN appelliert an die entsprechenden VerantwortungsträgerInnen in der europäischen Union sowie auf nationaler Ebene, sich für eine Streichung dieser unsinnigen Ausnahmeregelung einzusetzen.

Weiters fordern wir eine grundsätzliche, gesetzliche Kennzeichnungspflicht für alle Produkte bzw. Kleidungsstücke mit Pelzanteilen. Klare Angaben zu Tierart, Haltungsbedingungen und Herkunftsland sind notwendig, damit österreichische respektive europäische KonsumentInnen nach tierschutzethischen Gesichtspunkten entscheiden können.

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