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Gipfelgespräch gescheitert: Grazer Straßenamt verhindert weiter Tierschutzdemos

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (22.02.2007)

Graz, 22.02.2007

Trotz Besetzung durch den VGT vor 1 Woche beharrt die Behörde auf verfassungswidriger Vorgangsweise

Trotz Besetzung durch den VGT vor 1 Woche beharrt die Behörde auf verfassungswidriger Vorgangsweise

Beim heutigen Gipfelgespräch zwischen Tierschutz, Magistrat Graz und Polizei kam es zu keiner Einigung. Das Grazer Straßenamt droht weiterhin damit, Geldstrafen gegen grundsätzlich alle Tierschutzkundgebungen auszusprechen. Der Verein Gegen Tierfabriken VGT als Vertreter des Tierschutzes bei diesem Gespräch, betont die Verfassungswidrigkeit dieses Vorgehens und sieht die Demokratie in Gefahr. Er kündigt weitere Aktionen zur Durchsetzung des Grundrechts auf Demonstrationsfreiheit an.

Der VGT und andere Tierschutzorganisationen nutzen oft die Straße in Graz, um die Öffentlichkeit im Rahmen von Kundgebungen über das Tierleid aufzuklären. Diese Tätigkeit scheint einigen Beamten in der Behörde ein Dorn im Auge zu sein. Seit Jänner 2007 wurden zahlreiche Geldstrafen von je ¤Euro 200,- gegen die Kundgebungsverantwortlichen ausgesprochen. Trotzdem der Verfassungsgerichtshof eindeutig festgestellt hat, dass aufgrund des verfassungsmäßig geschützten Rechts auf Demonstrationsfreiheit Demonstrationen keiner behördlichen Genehmigung bedürfen, wurden die Geldstrafen verhängt, weil die Demonstrationen ohne Genehmigung durch das Straßenamt stattgefunden hatten. Das Straßenamt hatte aber die vorherigen Ansuchen der Veranstalter einfach abgelehnt.

Am 15. Februar besetzte daraufhin der VGT 2 Büros der zuständigen Beamten im Straßenamt, um auf die Einhaltung der Verfassung zu pochen. Die Besetzung wurde freiwillig beendet, nachdem die Behörde ein Gipfelgespräch auf höchster Ebene für heute, den 22. Februar, zugesagt hatte. Die Grüne Landtagsabgeordnete war zu diesem Gespräch als Vermittlerin und Moderatorin eingeladen, da sie ja auch die Besetzung zu einem einvernehmlichen Ende geführt hatte.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch zum Gesprächsablauf: „Die anwesenden Herrschaften vom Magistrat Graz drohten sofort damit, das Gespräch zu boykottieren, sollte diese nicht den Raum verlassen. Auch jemand von der Polizei, der noch vor 1 Woche die Einladung ausgesprochen hatte, sprach sich gegen ihre Anwesenheit aus. Diese Vorgehensweise ist allein schon eine Zumutung. Die Einschränkung der Demonstrationsfreiheit ist ein zutiefst politisches Problem, das auch einer politischen Lösung bedarf.“

Und weiter: „Das Magistrat Graz in der Person von der Magistratsdirektion und vom Straßenamt kündigten selbstbewusst an, weiterhin keine Tierschutzkundgebungen genehmigen und Geldstrafen gegen die Veranstalter bei Abhaltung der Kundgebungen aussprechen zu wollen. Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs wischten sie mit der Bemerkung vom Tisch, der VGT könne ja gegen ihre Strafbescheide berufen. Es erschüttert zutiefst, wie sich das Magistrat Graz hier ein eindeutiges Urteil des höchsten Gerichts in Österreich nach eigenem Gutdünken zurechtbiegt. Wir werden jetzt umso mehr auf unserem Recht auf Demonstrationsfreiheit bestehen und schließen weitere Aktionen des zivilen Ungehorsams nicht aus.“

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