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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (27.02.2007)

Wien, am 27.02.2007

Weltweit erstmalig: Sachwalterschaft für Schimpansen beantragt

Bezirksgericht Mödling entscheidet über Sachwalter des 1982 aus Westafrika entführten heute 26-jährigen Schimpansen „Hiasl“

Der Schimpanse Hiasl wurde im Jahr 1982 in seiner Heimat, dem Regenwald in Sierra Leone in Westafrika, von Tierhändlern mit Gewalt gefangen und aus der Obhut seiner Familie entführt. Er war damals ca. 1 Jahr alt. Das so traumatisierte Kind wurde in eine Kiste gestopft und per Flugzeug nach Wien-Schwechat verfrachtet. Hiasl hätte mit AIDS und Gelbsucht infiziert und im Keller des Tierversuchslabors auf Jahrzehnte in einen winzigen Käfig gesteckt werden sollen.

Die Polizei entdeckte und befreite aber das entführte Kind. Hiasl wuchs bei einer menschlichen Pflegefamilie unter Menschenkindern auf. Mit etwa 10 Jahren verlor er den direkten Kontakt zu seinen Pflegeeltern und wird seitdem mangels anderer Möglichkeiten im Wiener Tierschutzhaus liebevoll umsorgt. Hiasl ist heute ungefähr 26 Jahre alt, in den besten Mannesjahren. Es ist zu erwarten, dass er mindestens 50-60 Jahre alt werden wird. Der Wiener Tierschutzverein, der bis heute für den Unterhalt von Hiasl aufgekommen ist, musste in den letzten Monaten Konkurs anmelden. Heute besteht die sehr ernste Situation, dass Hiasl seine Existenzgrundlage verlieren kann. So wurde vom VGT-Obmann DDr. Martin Balluch ein Sachwalter für Hiasl beantragt, damit er das ihm persönlich gespendete Geld quasi selbst verwalten und auch rechtlich in seinem eigenen Interesse auftreten kann.

Dieser Antrag wird von international angesehenen WissenschaftlerInnen unterstützt. Die bekannteste Schimpansenexpertin, Dr. Jane Goodall, wurde als Zeugin aufgerufen. International anerkannte Anthropologen und Primatologen bestätigen in dem Gericht vorgelegten Gutachten, dass Hiasl biologisch gesehen der Gattung Mensch („homo“) zugerechnet werden muss. Laut Gesetz sind aber alle biologischen Menschen Personen. Zusätzlich nennt das Gesetz jene Wesen Personen, die in der Lage sind, Vernunft bei anderen zu erkennen. Wissenschaftlich wird diese Fähigkeit als „Theory of Mind“ bezeichnet und ist nach einhelliger Meinung der GutachterInnen beim Schimpansen gegeben. Auch die Grünen und die SPÖ unterstützen Grundrechte für Schimpansen, wie sie in den Parlamenten von Neuseeland und Spanien bereits gefordert wurden. Zusätzlich argumentieren zwei ProfessorInnen der juridischen Fakultät der Universität Wien, dass dem Schimpansen nach heutiger Rechtslage ein Sachwalter zustehe.

VGT-Obmann und Antragsteller DDr. Martin Balluch dazu: „Ich habe Hiasl persönlich kennenlernen dürfen. Er ist natürlich sehr impulsiv und ungeheuer kräftig, aber wenn man ihn näher kennt, zeigt er seine hochsensible Seite. Ich persönlich habe mit ihm ferngesehen, videogespielt, Klavier gespielt, gemalt und andere gemeinsame Tätigkeiten unternommen. Mit einer live Kamera konnte ich eindeutig sehen, dass Hiasl ein Selbstbewusstsein hat. Meinem persönlichen Eindruck nach kann kein Zweifel daran bestehen, dass Hiasl eine Person ist. Internationale Fachleute bestätigen, dass Schimpansen biologisch gesehen zur Gattung Mensch gehören, Hiasl also ein Mensch ist, und dass natürlich gezeugte Nachkommen zwischen Mensch und Schimpanse möglich sind. Wenn das Gericht säkularen Prinzipien folgt und wissenschaftliche Ergebnisse respektiert, dann muss es Hiasl einen Sachwalter zur Seite stellen!“

Die zuständige Richterin vom Bezirksgericht Mödling erließ bereits am 8. Februar den Beschluss, die Fortführung des Verfahrens auszusetzen, da der Pflegling weder Geburtsurkunde noch Meldezettel oder Staatsbürgerschaftsnachweis vorlegen kann. DDr. Balluch stellte daraufhin heute den Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens. Hiasl, der bereits nachweislich seit 25 Jahren in Österreich lebt, kann natürlich derartige Dokumente nicht vorweisen. Immerhin ist er im Alter von 1 Jahr aus Afrika entführt worden. „Allerdings sieht das Gesetz auch nicht vor, dass nur Personen, die diese Dokumente besitzen, besachwaltert werden dürfen“, erläutert Mag. Eberhart Theuer, Rechtsexperte des VGT.

Mag. Theuer weiter: „Die gegenständliche Rechtsfrage, Sachwalterschaft für einen Schimpansen, wurde durch die Gerichte bislang noch nicht beantwortet. Es stehen nicht weniger als die gesamten Rechte eines Individuums auf dem Spiel: Sollen Hiasl subjektive Rechte zuerkannt werden, oder soll er wie eine Sache behandelt werden. Solange Hiasl nicht als rechtsfähig gilt, hat der Masseverwalter des Konkursverfahrens des WTV ihn wie eine Sache, nach bloß wirtschaftlichen Überlegungen, an den Meistbietenden zu verkaufen, unabhängig davon, ob er etwa in einem Versuchslabor landet. Nur die Bestellung eines Sachwalters, der auf das Wohl von Hiasl Rücksicht zu nehmen hat, kann dies verhindern und gewährleisten, dass Hiasl weiterhin unter einigermaßen menschlichen Bedingungen in Österreich betreut wird. Das Gericht ist daher verpflichtet, diesen Fall besonders sorgfältig zu prüfen.“

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