Chemische Dressurgeräte werden weiterhin zum Kauf angeboten! - vgt

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Chemische Dressurgeräte werden weiterhin zum Kauf angeboten!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (15.03.2007)

Wien, 15.03.2007

Leider musste der VGT einmal mehr feststellen, dass es immer wieder des Tierschutzes bedarf, um die Umsetzung des Tierschutzgesetzes sicherzustellen.

Leider musste der VGT einmal mehr feststellen, dass es immer wieder des Tierschutzes bedarf, um die Umsetzung des Tierschutzgesetzes sicherzustellen.

Laut dem § 5, Verbot von Tierquälerei, sind sowohl der Besitz sowie der Erwerb von chemischen Dressurgeräten sowie von technischen Hilfsmitteln, die darauf abzielen, durch einen Strafreiz das Verhalten eines Tieres zu beeinflussen, verboten.

Aber vor allem in der Hunde“erziehung“ scheinen solche Geräte in letzter Zeit immer beliebter zu werden. So findet man in vielen gut sortierten Zoofachgeschäften Anti-Bell-Halsbänder und Erziehungshalsbänder. Bei den Anti-Bell-Halsbändern wird, sobald der Hund zu bellen beginnt, durch einen Sensor ein Spray direkt zu seiner empfindsamen Schnauze gesprüht. Hier werden vor allem Sprays mit Citronella- oder Senfgeruch angeboten, beides ist für den Hund äußerst unangenehm und vor allem bleibt der Geruch im Fell haften und somit kann die notwendige Kausalität zwischen dem unerwünschten Verhalten und dem störenden Geruch für den Lerneffekt nicht hergestellt werden.

Bei den Erziehungshalsbändern wird von den HundebetreuerInnen durch eine Fernsteuerung bei unerwünschtem Verhalten ein Spray zur Schnauze des Hundes gesprüht. Hier gibt es auch die olfaktorischen Strafreize oder einen Spray der Tetrafluorethane enthält und somit über einen Kältestrafreiz funktioniert.

Die Geruchsstrafreize sind eindeutig als chemische Dressurgeräte einzustufen und somit verboten. Diese Geräte können allerdings auch mit akustischen Strafreizen im Ultraschallbereich betrieben werden. Hier bedarf es offensichtlich noch einer endgültigen Klärung, ob diese Geräte nun laut Gesetz verboten sind.

Der VGT hat mit verschiedenen Firmen, die die genannten Geräte verkauft haben Kontakt aufgenommen und konnte folgende Ergebnisse erzielen:

Eine onlineFirma hat sich für unseren Hinweis bedankt und schriftlich zugesichert, dass in Zukunft solche Angebote auf ihrer Seite sofort gelöscht werden.
Eine andere Firma verkaufte bereits keine Duftsprays mehr, dafür aber Halsbänder mit Tetrafluorethane. Die Firma will die Sachlage dieses Sprays komplett klären lassen und hat sie zwischenzeitlich aus dem Sortiment genommen. Desweiteren haben sie sich bereit erklärt, die Anti-Bell-Systeme nicht mehr zu verkaufen, da die Strafreize hier unkontrolliert abgegeben werden.
Nach kurzem Widerstand hat sich auch ein Tierhotel in Salzburg, bereit erklärt, Pfeffersprays, Citronellasprays und ähnliche „Erziehungsmittel“ aus ihrem online Shop zu nehmen.

Lesen Sie hier ein Kommentar von der Hundetrainerin Andrea Stanzel zu Dressurgeräten.

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