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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (26.03.2007)

Wien, am 26.03.2007

Kroatien hat ein neues Tierschutzgesetz

Seit dem 01.01.2007 ist in Kroatien das neue Tierschutzgesetz in Kraft, seit kurzem gibt es dies auch in englischer Sprache.

Hier die wichtigsten Details im Überblick:

Dieses Gesetz gilt nur für Wirbeltiere und beinhaltet den Schutz ihres Lebens, ihrer Gesundheit und ihres Wohlergehens.
Ausgenommen sind - ebenso wie in Österreich - die Jagd und die Fischerei.

Es verbietet:

  • Den Verkauf von Hunden und Katzen in Zoofachgeschäften
  • Wildtiere in Zirkussen, anderen Vorstellungen und Unterhaltungsprogrammen
  • Das Schächten ohne vorhergehende Betäubung
  • Die Organisation von Tierkämpfen sowie Teilnahme und Wetten
  • Pelztierfarmen werden mit einer zehnjährigen Übergangsfrist verboten
  • Gänse- und Entenstopfen
  • Das Kupieren von Schwänzen und Ohren bei Hunden, sowie das Durchtrennen von Stimmbändern
  • Stachelhalsbänder, elektrische und chemische Dressurgeräte außer bei Arbeitshunden
  • Das Aussetzen von domestizierten Tieren und Haustieren
  • Experimente an lebenden Tieren in Grund- und Höheren Schulen

Es schreibt vor:

  • Hilfeleistungspflicht bei verletzten Tieren

Zusätzliche Verordnungen sollen die Bedingungen für die Nutztierhaltung regeln, die meisten sind hier allerdings noch ausständig.

Klar ist aber leider jetzt schon, dass es im Nutztierbereich kaum Regelungen geben wird, die über die EU-Mindestrichtlinien hinausgehen.
So bleibt die Käfighaltung für Legehennen weiterhin erlaubt, für die Masthühner wird es auch kein Höchstmaß der Besatzdichte geben.

Die ständige Anbindehaltung bei Kühen konnte durch den Einsatz der kroatischen TierschützerInnen verhindert werden. Mit einer Übergangsfirst von 5 Jahren wird diese verboten sein. Zur Zeit leben in Kroatien 80 % der Kühe in Anbindehaltung. Für die Kälberhaltung fehlen noch Vorschriften zu den Haltungsbedingungen.

Ebenso für die Haltung von Schweinen und Mastrindern auf Vollbetonspaltenboden. Es wird befürchtet, dass auch diese weiterhin erlaubt bleiben soll.

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