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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (14.09.2007)

Wien, am 14.09.2007

Wann werden sich auch unsere Bauern bemüßigt fühlen, sich an das Gesetz zu halten?

Wieder eklatante Missstände bei der Rinderhaltung aufgedeckt!

Am 3. September machte der VGT mit einer Presseaussendung darauf aufmerksam, dass die eigentlichen MilchproduzentInnen, nämlich die Kühe, bei der zur Zeit stattfindenden Milchpreiserhöhung völlig auf der Strecke bleiben.

Ein Blick in unsere Ställe bestätigte dies wieder auf drastische Weise. Ganz so, als ob das gesetzeskonforme Leben nicht schon traurig genug wäre, kommt es regelmäßig zu Gesetzesübertretungen.

Die Mindestvorschriften zur Anbindehaltung sind gerade so bemessen, dass die Kuh ihrer Art entsprechend, nämlich mit Hilfe des Kopfschwungs, aufstehen kann. Viele Landwirte halten sich leider nicht einmal an diese minimalste geforderte „Bewegungsfreiheit“. Die Ketten sind zu kurz, die Kuh kann weder problemlos Abliegen und Aufstehen, noch kann sie ihren Kopf nach hinten drehen, um ihren Rücken und Bauch mit der Zunge zu säubern. So werden ihr sogar die kleinsten Annehmlichkeiten und natürlichen Verhaltensweisen verwehrt.

Kälber an der Kette

Ein ganz kleines Kalb wurde an einer extrem kurzen Kette gefunden. Das Stroh, das es zum Liegen hatte, war bereits völlig durchnässt und beschmutzt. Hier wurde schon tagelang nicht ausgemistet.
Teilweise weigern sich die Landwirte die Kälber die ersten Monate ihres Lebens in Gruppenhaltung zu halten, da es für diese Tierkinder dann so ungewohnt ist in die Anbindehaltung zu kommen, sie sträuben sich mit all ihrer Kraft und mit 6 Monaten haben sie doch schon an die 250kg. So scheint es einfacher zu sein, die Kuhkinder schon von ihrer frühesten Kindheit an ein Leben an der Kette zu gewöhnen.

Die Betriebe wurden angezeigt, das kleine Kalb wird hoffentlich noch dieser Tage aus seiner misslichen Lage befreit!

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