Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (04.12.2007)
Wien, am 04.12.2007Heute: Käfigverbot für Kaninchenproduktion im Parlament!
VGT sieht darin weltweit vorbildlichen Fortschritt – auch wenn Tierschutzgesetznovelle einige Wermutstropfen enthält
Anfang 2007 deckten TierschützerInnen die grausamen Bedingungen in der Käfighaltung von Kaninchen für die Fleischproduktion in Österreich auf. Im Sommer forderte der Verein Gegen Tierfabriken VGT, dass analog zum Legebatterieverbot ein Käfigverbot in der Kaninchenhaltung in der nächsten Tierschutzgesetznovelle erlassen werden muss. Die Regierungsvorlage im Ministerrat Anfang November sah noch eine leicht verbesserte Käfighaltung vor, doch konnte die Politik letztendlich von einem vollständigen Käfigverbot in der Kaninchenhaltung überzeugt werden.
Der heute dem Parlament vorgelegte Gesetzesantrag lautet: „Für die Haltung von Kaninchen zur Fleischgewinnung gilt: Der Betrieb von Käfigen ist ab 1. Jänner 2012 verboten.“
VGT-Obmann DDr. Martin Balluch kommentiert: „Dieses Gesetz ist unbestritten ein großer Fortschritt im Tierschutz. Kaninchen sind die vergessenen Nutztiere, bisher gab es weder eine wirkliche Regelung für ihre Haltung, noch überhaupt Statistiken über das Ausmaß ihrer Nutzung. Wir schätzen, dass europaweit 400 Millionen Kaninchen in legebatterieartigen Käfigreihen gehalten werden, um Fleisch und Pelz zu produzieren. Auch in Österreich! Doch dieser Anachronismus aus der Steinzeit des Tierschutzes wird ab 2012 ein Ende haben. Mit diesem vorbildlichen Käfigverbot wird auch die EU dazu angehalten, eine Richtlinie zur Kaninchenhaltung zu erlassen. Wie beim Pelzfarmverbot werden auch hier andere Länder dem Beispiel Österreichs folgen.“
„Allerdings beunruhigt uns die Ausnahmeregelung für Betriebe“, so DDr. Balluch weiter, „die ihre Käfige in den letzten 3 Jahren erneuert haben. Sie sollen bis 2020 weiterhin Kaninchen in winzigen Käfigen halten dürfen. Laut unseren Informationen betrifft das zumindest einen Kaninchenfarmer in Österreich, und ein anderer hat scheinbar aufgrund des drohenden Verbots schnell noch neue Käfige bestellt, um ebenso in den Genuss dieser verlängerten Übergangsfrist zu kommen. Dieser Missbrauch der Toleranz des Gesetzgebers darf nicht akzeptiert werden.“
Neben dem vom VGT als so positiv bewerteten Käfigverbot in der Kaninchenhaltung, gibt es aber auch andere Neuerungen in der Novelle:
Sodomie, sowie der Verkauf von Tieren auf der Strasse und das Kupieren von Hunden österreichischer BesitzerInnen im Ausland werden verboten. „Das ist sicher auch eine positive Entwicklung“, meint DDr. Balluch dazu. „Allerdings, dass Hunde und Katzen in Zoohandlungen wieder gehalten werden dürfen und dass unter gewissen Auflagen die eh schon schwachen Nutztierschutzbestimmungen um 10% unterschritten werden können, sind beides Wermutstropfen des neuen Gesetzes. Der Verfassungsgerichtshof hat ja bereits das Verbot Hunde und Katzen in Zoohandlungen zu halten als eine verfassungskonforme Tierschutzmassnahme bezeichnet. Es verwundert daher schon, dass dieses Verbot wieder rückgängig gemacht wird.“