Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (20.05.2008)
Wien, am 20.05.2008Fragliches Freizeitvergnügen
Und wieder stürmten Tausende BesucherInnen die Messe mit der angeschlossenen Reptilienbörse in der Arena Nova in Wiener Neustadt
Der Kontrast könnte größer nicht sein. Tiere in Angst, eingesperrt, unzähligen fremden Blicken ausgesetzt – dem gegenüber stehen Menschen in ihrer Freizeit auf der Suche nach Vergnügen.
Tiermessen und Reptilienbörsen boomen wie selten zuvor. Letztes Jahr wurden bei dieser Veranstaltung 13.500 BesucherInnen gezählt. Das Ausstellerverzeichnis verrät welch weite Reisen viele der ausgestellten Tiere hinter sich haben, vor allem die ReptilienhändlerInnen kommen zu einem guten Teil aus den benachbarten Staaten. In kleinen körpergroßen Klarsichtsboxen müssen die Tiere so tagelang ausharren. Auch hier ist wieder einmal der Beweis, dass das Tierschutzgesetz möglichst negativ für die Tiere interpretiert wird. In der Börsenverordnung steht, dass die Börsendauer inklusive An- und Abtransport 12 Stunden nicht überschreiten darf. Von der Behörde wird als An- und Abtransport allerdings nur das Bringen vom Fahrzeug in den Veranstaltungsraum und retour gedeutet.
Aber auch eindeutig gesetzeswidrige Unterbringungen für die Tiere konnten bei dieser Messe dokumentiert werden. Reptilien ohne Einstreu, Schildkröten ohne Rückzugsmöglichkeiten, zu kleine Ausstellungsbehältnisse, Katzen mit nicht korrektem Sichtschutz. Ein ganz junger Brillenkaiman wurde sogar zum Kauf angeboten. Dieses Tier fällt unter die gefährlichen Tiere und darf in NÖ nur unter bestimmten Voraussetzungen gehalten werden.
So verwundert es doch besonders, dass der Veranstalter, der schon des öfteren von den verschiedensten Tierschutzvereinen wegen Übertretungen der Börsenverordnung und des Bundestierschutzgesetzes angezeigt wurde, immer wieder die behördliche Genehmigung zur Abhaltung von Börsen bekommt.
Der VGT hat diese Übertretungen zur Anzeige
gebracht und fordert ein generelles Verbot von
Reptilienbörsen.