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Martin Balluch bittet um Ihre Hilfe!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (13.06.2008)

13.06.2008

Ein weiterer Appell von DDr. Martin Balluch aus der Gefängniszelle

Ein weiterer Appell von DDr. Martin Balluch aus der Gefängniszelle

Unglaublich aber wahr: heute bin ich bereits exakt 3 Wochen in den Fängen der Staatsgewalt, und das nicht nur unschuldig sondern tatsächlich ohne jedes konkrete Verdachtsmoment.

Letzten Freitag hat zum ersten Mal eine Richterin meinen Fall betrachtet. Ich war mir eigentlich vollkommen sicher, sofort aus der Untersuchungshaft entlassen zu werden, aber mein Vertrauen in den Rechtsstaat wurde leider schwer erschüttert. Die Untersuchungsrichterin hatte sich nur vom Staatsanwalt einseitig vorinformieren lassen und kam bereits mit einem fix fertigen Beschluss für vier Wochen Haftverlängerung in die Verhandlung. Laut neuer Strafprozessordnung § 176 (4) hätte mir das Recht zugestanden auf die Ausführung des Staatsanwalts zu erwidern und ein Schlusswort zu sprechen. Aber zuerst hörte mir die Richterin überhaupt nicht zu, dann ließ sie mich nach nur wenigen Worten nicht mehr weiter sprechen. Rechtswidrig wurde ich also wieder in die Untersuchungshaft überstellt.

Wie ist es in einem Rechtsstaat möglich, derartig behandelt zu werden? Der Staatsanwalt argumentiert so: Es gibt eine gewisse Tierschutz-Kriminalität in Österreich, das ist unbestritten. Allerdings gibt es das in jedem einzelnen Land der Welt, in denen sich Menschen für Tierschutz einsetzen. Das Ausmaß der Tierquälerei und Frustration, nichts dagegen tun zu können, verleitet eben manche zu solchen Verzweiflungstaten. Aber gerade weil wir in Österreich durch den VGT und andere Vereine ziemlich viel erreicht haben, ist die Tierschutz-Kriminalität in Österreich im internationalen Vergleich minimal! Und das, obwohl der Staatsanwalt in seiner Aufzählung derartiger Aktionen sogar das Filmen in Schweinefabriken (wohlgemerkt, filmen! keine Sachbeschädigung) oder das frühzeitige Aussetzen von jagdlichen Zuchtfasanen anführte.

Der VGT und insbesondere ich sind in Österreich sehr aktiv und bekannt, was den Tierschutz betrifft. Der Staatsanwalt schließt jetzt daraus, dass deshalb der Verdacht besteht, der VGT und ich müssten irgendetwas mit dieser Tierschutz-Kriminalität zu tun haben. Aber noch mehr, man höre und staune! Der Staatsanwalt meint es besteht der Verdacht, dass ich als Leiter einer imaginären kriminellen Organisation für ALLE tierschutzrelevanten Straftaten, die jemals in Österreich stattgefunden haben, verantwortlich sei! Sie haben richtig gehört: ausnahmslos jede einzelne gesetzwidrige Aktivität im Tierschutz in Österreich könnte durch mich begangen worden sein. Und um zu diesem „Verdacht“ weiter zu ermitteln, müsse ich in Untersuchungshaft bleiben, so der Staatsanwalt.

Auf der anderen Seite ist ja dem Polizeiakt zu entnehmen, dass der VGT und ich jahrelang beschattet und belauscht wurden, man hat mein Handy gepeilt und abgehört, meine Emails gelesen und mich beobachtet. Und da dieser Lauschangriff nicht den geringsten konkreten Verdacht einer strafbaren Handlung ergab, müsste ich doch eigentlich über jeden Verdacht erhaben sein. Wenn alles mit rechten Dingen zugeht. Aber irgendwie geht hier nichts mehr mit rechten Dingen zu.

Und deshalb befinde ich mich seit genau 3 Wochen im Hungerstreik. Eine sehr lange Zeit, ohne etwas zu essen. Aber viele historische Vorbilder haben auch mit einem Hungerstreik die Brutalität der Staatsgewalt bloßgelegt. Am 13. Tag meines Hungerstreiks wurde ich auf die Krankenstation der Justizanstalt verlegt. 2 Tage später konnte ich das Bett nicht mehr verlassen. Am 16. Tag hatte ich ein blackout und wurde bewusstlos. Da aber am 17. Tag meine Haftverhandlung stattfand, nahm ich kurzfristig wieder Nahrung zu mir. Ich wollte dort ja meinen Standpunkt vertreten, und dafür musste ich einen klaren Kopf haben. Aber seit dem Abend des 17. Tages habe ich meinen Hungerstreik wieder aufgenommen. Ich bin wieder zurück auf der Krankenstation, und meine Kräfte verlassen mich zusehends. Ich habe bereits 20 Kilo verloren und erhalte Medikamente gegen Magen- und Muskelkrämpfe. Ich fühle mich, als würde ich in einer Welt voll Watte leben. Aber ich habe sehr viel Unterstützung von außen. Prof. Dr. Klaus Petrus von der Universität Bern in der Schweiz und Prof. Dr. Peter Singer von der weltbekannten Princeton Universität in den USA haben beide den Behörden gegenüber deutlich gemacht, dass ich alles andere als ein Krimineller bin. Mit beiden habe ich zusammen jeweils ein Buch über Tierschutz geschrieben, und dabei betont, wie wichtig es ist sich für gute Tierschutzgesetze einzusetzen und dass jegliche strafbare Handlungen dafür nur kontraproduktiv sind. Wörtlich habe ich z.B. in einem der Bücher geschrieben:“ Keine noch so große kriminelle Tierschutzaktivität hätte den Legebatterien derartig schaden können, wie es das von uns in Österreich erreichte Legebatterieverbot zustande gebracht hat. Ich hoffe die Art der Tierschutzaktivität, die die tierschutzbewegten Menschen unternehmen, orientiert sich nicht daran, was „cool“ ist, oder Frustration abbaut, sondern was für die Tiere am meisten erreicht, Und da ist ein gutes Tierschutzgesetz wesentlich effektiver als alles andere, was man im Tierschutz tun könnte.“

Auch Amnesty International hat bereits öffentlich Kritik am Vorgehen der Behörden in meinem Fall geäußert. Der im Jahr 2002 extra gegen Terrorismus und die Mafia geschaffene § 278a StGB, der die Bildung einer kriminellen Organisation verbietet, wurde im vorliegenden Fall erstmals gegen eine NGO und gegen Aktivitäten im Rahmen der Zivilgesellschaft angewandt, obwohl er dafür nicht gedacht war. AI kritisiert auch die Unverhältnismäßigkeit des Vorgehens der Polizei bei den Hausdurchsuchungen und dass die Beschlagnahmungen im VGT-Büro die völlig legale Arbeit des Vereins unmöglich machen.

Auffällig ist in diesem Zusammenhang auch, dass offenbar die Staatsanwaltschaft gewisse Medien mit falschen Informationen versorgt, um ihr Vorgehen zu rechtfertigen, und sowohl meinen Ruf, als auch den des VGT zu schädigen. Auch das ist ein sehr bedenkliches Verhalten und verweist, was eigentlich hinter dieser ganzen Sache steckt, nämlich einen der erfolgreichsten Tierschutzvereinen zu schädigen und mundtot zu machen. Das hat auch z.B. die englische Tageszeitung „The Guardian“ erkannt, in einem Artikel vom 5. Juni erhebt sie schwere Vorwürfe gegen die österr. Behörden und betont die wichtige Rolle, die der VGT und ich im Erreichen des weltbesten Tierschutzgesetzes in Österreich gespielt haben. Es liegt nahe, hier einen Zusammenhang zu dieser Polizeiaktion zu sehen.

Wie wird es weitergehen? Ich weiß es nicht. Aber ich bitte Sie, in dieser schweren Zeit zu uns zu stehen. Ich bin mir völlig sicher, dass es in dieser Sache zu keinem Prozess, ja nicht einmal zu einer Anklage kommen wird, unsere gemeinsame Aufgabe ist also, die Behörde dazu zu bringen, uns aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Ist uns das gelungen, können wir die Wiederaufbauarbeit anfangen, um den VGT wieder zu dem effektiven und erfolgreichen Verein zu machen, der er vor diesem Polizeiwillkürakt der Staatsgewalt war.

DDr. Martin Balluch, Krankenstation der Justizanstalt Wien-Josefstadt, Zelle 25/04


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