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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (20.06.2008)

Wien, am 20.06.2008

SPÖ und Grüne stellen Verhaftungen in Frage

Sehr kritische parlamentarische Anfragen stellten nun die SPÖ und die GRÜNEN zur Hinterfragung des Großeinsatzes der Polizei gegen TierschutzaktivistInnen

Sowohl die GRÜNEN als auch die SPÖ sind schockiert über diesen polizeiwillkürlichen Akt gegen unbescholtene BürgerInnen, die von ihren Grundrechten der Meinungs- und Demonstrationsfreiheit Gebrauch machen und sich so auf politischer Ebene für Verbesserungen in Tierschutzsachen uneigennützig einsetzen. Der Grundsatz der Unschuldsvermutung muss auch hier Gültigkeit haben.

Diese Parteien wollten mehr über das sehr nebulos scheinende Vorgehen erfahren und stellten insgesamt drei parlamentarische Anfragen, sowohl an die Bundesministerin für Justiz als auch an den Bundesminister für Inneres.


Anfrage der GRÜNEN

„Die Grünen wenden sich auf das Schärfste gegen jede Form der Kriminalisierung von engagierter Tierschutzarbeit und Eintreten für Tierrechte. Strafbare Handlungen sind als solche zu verfolgen, die TäterInnen seriös auszuforschen und einem ordentlichen Verfahren zu unterziehen. Die bloße „Zuordnung“ auf Grund eines (vermuteten) inhaltlichen Zusammenhangs und ohne konkrete Beweise von strafbaren Handlungen zu Personen oder Organisationen ist grob unzulässig. Gerichte und Strafverfolgungsbehörden sind verpflichtet, die in der Menschenrechtskonvention völker- und verfassungsrechtlich verankerten Rechte zu achten.“ (Auszug aus der Anfrage)

4636/J (XXIII. GP)
Ermittlungen gegen Tierschützer
Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Ermittlungen gegen Tierschützer
http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIII/J/J_04636/pmh.shtml

 

Anfragen der SPÖ

„Es ist allgemein bekannt, dass sich die österreichischen Tierschutzorganisationen zur Durchsetzung tierschutzrelevanter Anliegen im Rahmen der Gesetze halten und sich von Gewalt distanzieren sowie die Aufklärung von Straftaten unterstützen. In diesem Sinn soll gegenüber den zehn inhaftierten Personen unter Einhaltung des Grundsatzes der Unschuldsvermutung in einem streng rechtsstaatlichen Verfahren geklärt werden, ob die vorgworfenen strafrechtlichen Delikte tatsächlich begangen wurden oder nicht.“ (Auszug aus der Anfrage)

4587/J (XXIII. GP)
Inhaftierung von Tierschutzaktivisten
Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend die Inhaftierung von Tierschutzaktivisten
http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIII/J/J_04587/pmh.shtml

4589/J (XXIII. GP)
Inhaftierung von Tierschutzaktivisten
Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Inhaftierung von Tierschutzaktivisten
http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIII/J/J_04589/pmh.shtml

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