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Oberstaatsanwaltschaft: Einrammen der Türen bei TierschützerInnen war rechtswidrig

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (30.06.2008)

Wien, 30.06.2008

Eine erste Stellungnahme der Oberstaatsanwaltschaft zu den Hausdurchsuchungen bei TierschützerInnen liegt vor. Das Urteil des Oberlandesgerichts in dieser Angelegenheit wird für nächste Woche erwartet.

Eine erste Stellungnahme der Oberstaatsanwaltschaft zu den Hausdurchsuchungen bei TierschützerInnen liegt vor. Das Urteil des Oberlandesgerichts in dieser Angelegenheit wird für nächste Woche erwartet.

Aus einer Stellungnahme der Oberstaatsanwaltschaft Wien vom 25. Juni geht hervor, dass sie die gewaltsamen Öffnungen der Wohnungstüren im Rahmen der zahlreichen Durchsuchungen am 21.5.2008 gegen TierschützerInnen als rechtswidrig erachtet.

Wörtlich heißt es, dass die Betroffenen jeweils „in einem subjektivem Recht verletzt“ wurden, „da die gewaltsame Öffnung der Wohnungstüre unter Verletzung der Bestimmung des § 121 Abs. 1 StPO durchgeführt wurde“.

Zu vielen anderen Kritikpunkten, wie z.B.

  • Verwehrung der Beiziehung einer Vertrauensperson,
  • Verwehrung der Verständigung eines Anwalts
  • Festhalten in einem Zimmer
  • Art der Durchführung der Durchsuchung (gezogene Waffen, erniedrigende Maßnahmen)
  • Sicherstellung von Gegenständen die von der Anordnung nicht umfasst waren
  • Erfassung biologischer Spuren Unbeteiligter

liegen offenbar noch keine Stellungnahmen der Kriminalpolizei vor. Die Oberstaatsanwaltschaft kann daher dazu nach eigenen Angaben noch keine Stellungnahme abgeben.

In einem Fall bestätigte die Oberstaatsanwaltschaft sogar, dass ein Beschluss mit welchem die Durchsuchung eines Haushalts bewilligt wurde, rechtswidrig war. Die Oberstaatsanwaltschaft vertritt die Meinung, dass in diesem Fall kein ausreichender Anfangsverdacht eines strafbaren Verhaltens vorlag.

Harald Balluch, Geschäftsführer des Verein Gegen Tierfabriken: „Ein erster Lichtblick in dieser Angelegenheit. Da selbst die Staatsanwaltschaft derartige Kritik am Vorgehen der Exekutive äußert und sogar einen Gerichtsbeschluss für rechtswidrig hält, hoffen wir, dass das Oberlandesgericht dieser Argumentation folgen wird. Wir wünschen uns aber natürlich darüber hinaus, dass den TierschützerInnen auch bei den Beschwerden in Bezug auf die anderen Kritikpunkte recht gegeben wird.“

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