Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (02.08.2008)
Wien, am 02.08.2008Verreisen mit Tieren in Europa nur mit blauem Tierpass
Hund und Katze müssen einen blauen EU-Heimtierausweis mit sich führen
Tierhalter_innen, die ihren Hund und ihre Katze im Urlaub mit ins Ausland nehmen möchten, dürfen eines auf keinen Fall versäumen: Sie müssen für ihren Vierbeiner einen blauen EU-Heimtierausweis mit sich führen. Der früher als Ausweis genutzte gelbe Impfpass, ist nach den neuesten Bestimmungen für Auslandsreisen nicht mehr ausreichend!
Das neue reisepassähnliche Dokument ist beim
Tierarzt erhältlich. Im EU-Pass sind entweder
die Tätowierung oder die Mikrochipnummer des
Hausgenossen eingetragen. So kann das Tier zweifelsfrei
identifiziert werden. Im Sinne der Veterinär-
und Seuchengesetze müssen Grenzbeamte darüber
hinaus einen Eintrag bezüglich einer aktuell
gültigen Tollwutimpfung finden können.
TierhalterInnen, die ohne gültigen Tier-Ausweis
EU-Länder verlassen, laufen Gefahr, an den EU-Grenzen
Schwierigkeiten zu bekommen. Im schlimmsten
Fall werden sie von den Grenzbeamten an der
Weiter- bzw. Wiedereinreise in die jeweiligen
EU-Staaten gehindert.
Prinzipiell empfiehlt sich vor Auslandsreisen außerdem die Konsultation eines Tierarztes oder einer Tierärztin, um spezifische, aktuelle Informationen über das jeweilige Urlaubsland einzuholen. Vor allem in südlichen Urlaubsländern werden Haustiere zum Teil von schwer behandelbaren Tierkrankheiten bedroht, die teilweise erst Jahre nach dem Auslandsaufenthalt zum Ausbruch kommen können. Der/die Tiermediziner_in kann Auskunft darüber geben, welche Länder besonders gefährlich sind. Soll das Tier trotzdem mit auf die Reise, können mit der Hilfe des/der Veterinär_in geeignete Vorbeugemaßnahmen getroffen werden, um die Gefahr einer Ansteckung zumindest so gering wie möglich zu halten.
Bitte beachten Sie bei Reisen im Auto auch, dass im Interesse von Hund und Katze wie auch der menschlichen Mitfahrer_nnen die Vierbeiner im Auto gesichert sein müssen, entweder durch eine Box oder durch Gepäckraumabgrenzung oder durch eine Sicherheitsgurt/Brustgeschirr-Kombination.