Vorarbeiten zur Kaninchenverordnung laufen - vgt

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Vorarbeiten zur Kaninchenverordnung laufen

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (04.11.2008)

Wien, 04.11.2008

Kaninchenzüchter stellt neue Versuche mit verschiedenen Haltungsformen vor

Kaninchenzüchter stellt neue Versuche mit verschiedenen Haltungsformen vor

Im Jahr 2007 erreichte der VGT in Zusammenarbeit mit anderen Tierschutzorganisationen letztendlich ein vollständiges Käfigverbot in der Haltung und Zucht von Fleischkaninchen, das ab 2012 gültig werden wird. Im Moment gibt es mehr als 20 Käfigbatterien für Kaninchen in Österreich. Diese werden bis 2012 zu einer neuen Haltungsform umgebaut werden müssen – ähnlich wie die Legebatterien für Hühner bis 1. Jänner 2009 auf Boden- oder Freilandhaltung.

Im Gegensatz zur Haltung von Legehühnern gibt es aber nicht ähnlich viel Erfahrung mit der Buchten- und Freilandhaltung von Kaninchen.

Die Schweiz ist dabei Vorbild und hat auch schon sehr erfolgreiche Konzepte entwickelt (siehe: http://www.vgt.at/publikationen/infomaterial/Kaninchen/071029Kaninchen.pdf). Um jetzt genaue gesetzliche Vorgaben für die Buchtenhaltung festzulegen, muss eine neue Kaninchenverordnung erarbeitet werden. Im Gegensatz zur bisherigen Praxis werden dabei die Tierschutzorganisationen und insbesondere der VGT eingebunden. Um dabei die praktische Erfahrungen einzubeziehen, kam es am 28. Oktober zu einem Besuch bei einem Kaninchenzüchter.

Die Mastbuchten, die dabei gezeigt wurden, entsprachen den Erwartungen von Tierschutzseite

Etwa 60 Tiere lebten in einer Gruppe in einer Bucht mit Grundfläche 2,5 x 2,5 m. Es gab neben einer Heuraufe auch eingestreute Bodenbereiche, erhöhte Flächen und Versteckmöglichkeiten. Die Todesrate durch Kokzidiose oder andere Erkrankungen sei nach Angaben des Züchters sehr gering.

Die hier erprobte neue Haltung der weiblichen Zuchtkaninchen ist allerdings immer noch ein Käfig, wenn auch stark verbessert im Vergleich zu den bisherigen Käfigen, inklusive der ausgestalteten Käfige. Die weiblichen Tiere leben 15 Tage in einem abgesonderten Bereich eines Großkäfigs, in dem sich an den Ecken jeweils einzelne Zuchthäsinnen befinden, und in der Mitte ihre Kinder der vorigen Generation. Nach etwa 15 Tagen werden aber die Absperrungen geöffnet, und alle 4 Zuchthäsinnen leben für 25 Tage mit den Kindern der neuen und der alten Generation in einem Großkäfig zusammen. Allerdings gibt es keinen eingestreuten Bereich und alles ist ein Spaltenboden. Dafür gibt es erhöhte Flächen. Nach Angaben des Züchters hätte die Haltung ohne Einstreu in den ersten Lebenswochen der Jungtiere zur Folge, dass sie später kokzidienresistenter wären. Nach 25 Tagen kommen die Zuchthäsinnen wieder in ihre Einzelbereiche für die Geburt der nächsten Generation.

Allerdings gibt es in der Schweiz bereits erfolgreiche Zuchthäsinnen-Haltungen in Gruppen

Manchmal sogar mit männlichem Tier (der bei diesem Züchter einzeln im Käfig leben muss). Zusätzlich gibt es dort eingestreute Flächen ohne perforiertem Boden. Die vorgestellte Zuchthäsinnen-Haltung ist jedenfalls eine Käfighaltung, die daher dem Käfigverbot widerspricht.

Die Vorgangsweise zur Erstellung der Verordnung soll daher zeitlich getrennt werden. Die Masthaltung kann in Anlehnung an die Erfahrungen dieses Züchters in Buchtenform in der Großgruppe festgelegt werden. Für die Zuchthäsinnen-Haltung sind aber weitere Erfahrungsergebnisse abzuwarten. Eine Entscheidung zur Verordnung soll daher erst in 2 – 3 Jahren erfolgen.

 

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