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Schon wieder illegale Fasanjagd erwischt!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (26.11.2008)

Wien, 26.11.2008

Während eine Sonderkommission gegen unschuldige TierschützerInnen ermittelt, bricht die Jägerschaft bundesweit ungestraft Gesetze

Während eine Sonderkommission gegen unschuldige TierschützerInnen ermittelt, bricht die Jägerschaft bundesweit ungestraft Gesetze

Am 23. November dokumentierten TierschützerInnen 2 Fasanvolieren bei Rohr an der Raab, die mit hunderten Fasanen gefüllt waren. Am 25. November fand unmittelbar daneben eine Treibjagd auf Fasane statt – und die Fasanvolieren waren leer.

Laut §58 (2) 14 des steiermärkischen Jagdgesetzes ist das Aussetzen gezüchteter Fasane „innerhalb von 4 Wochen vor der Jagd oder während der Schusszeit“ verboten.

Die Schusszeit für Fasane hat in der Steiermark schon im Oktober begonnen. Ein klarer Fall von Gesetzesbruch. Zur entsprechenden Anzeige bei Jagdbeginn erschien zwar die Polizei, allerdings wurde auf Weisung der Bezirkshauptmannschaft nicht eingeschritten und die Jagd sollte stattfinden. Daraufhin wurden die gut 20 anwesenden TierschutzaktivistInnen aktiv und verhinderten die Jagd, indem sie sich mit Regenschirmen zwischen die JägerInnen und ihre Opfer postierten. Die Jagd wurde abgebrochen und kein Tier verletzt oder getötet.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch kommentiert: „Wir sehen hier wieder einmal die Spitze des Eisberges des Vollzugsdefizits im Tierschutz. Flächendeckend sind bundesweit illegale Fasanvolieren zu finden, es ist völlig normal illegale Fasanjagden abzuhalten und das, obwohl das Jagdgesetz sowieso fast keinen Schutz für die Tiere bietet sondern der Jägerschaft Narrenfreiheit gewährt. Tierquälerei bei der Jagd ist offenbar ein Kavaliersdelikt. Warum gehen die Behörden diesen Missständen nicht nach? Stattdessen werden die TierschützerInnen, die derartiges aufdecken, wegen Besitzstörung und Unterlassung geklagt, oder sogar noch von den Behörden mit astronomischen Strafen wegen Betretens eines Jagdgebietes während der Treibjagd (die BH Gänserndorf sprach dafür im Jahr 2007 eine Strafe von 2000 Euro aus!) verfolgt.“

Und weiter: „Was Tierschutz und insbesondere die Jagd betrifft, ist der Wertekompass der Behörden aus dem Gleichgewicht geraten. Eine Sonderkommission, Lauschangriffe, Hausdurchsuchungen und U-Haft gegen den Tierschutz, aber die Jägerschaft und die Tierindustrie können Tierquälerei begehen wie sie wollen, ohne dafür belangt zu werden!“

 

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