Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (30.01.2009)
Wien, am 30.01.2009Masthuhnbesatzdichte-Erhöhung: Heute Ende der Begutachtungsfrist
Welle der Empörung in der Tierschutzbewegung - auch europäische Nutztierschutzvereinigung kritisiert SPÖ-Tierschutzminister
Noch vor Ende des Jahres 2008 wurde heimlich still und leise ein Verordnungsentwurf zur Begutachtung herausgegeben, der es in sich hat:
Der Besatz von Masthühnern soll um 30% erhöht werden dürfen, und der von Truthühnern gar um 50%.
Mit anderen Worten: in dieselbe Halle, die heute schon mit Tieren vollgepfercht sind, sollen in Zukunft um 1 Drittel mehr Hühner und um die Hälfte mehr Truthühner hineingestopft werden! Ein Kniefall vor der Intensivtierhaltung der Tierindustrie. Statt dass, wie eigentlich zu erwarten, langsam aber sicher Tierschutzgesetze eingeführt und sukzessive strenger gemacht werden, soll mit einem Schlag ein bereits über 15 Jahre altes Tierschutzgesetz aus rein wirtschaftlichen Gründen wieder ausgehebelt und dramatisch verschlechtert werden. Eine Katastrophe!
Die Tierindustrie möchte die Tiere möglichst eng halten, um an ihnen Geld zu sparen. Die überzeugende Logik: je enger die Hühner zusammengepfercht werden, desto weniger können sie sich bewegen, und je weniger sie sich bewegen, desto weniger Nahrung "vergeuden" sie in Bewegungsenergie und Wärme. Ein simpler Gedanke, der für all die katastrophalen Haltungsbedingungen in Tierfabriken verantwortlich ist. Alles, was Geld kostet, aber keinen Produktionszuwachs bringt, wird vermieden. Also stopfen wir 30% mehr Hühner und 50% mehr Puten in dieselben Hallen. Egal, wie es den Tieren dabei geht.
Dass unser neuer Tierschutzminister - wir haben erstmals einen Tierschutzminister aus der SPÖ - uns dieses "Einstandsgeschenk" überreicht, ist kein gutes Zeichen. Dabei wurde im Tierschutz einige Hoffnung dahineingesetzt, dass nicht mehr die ÖVP mit ihrer direkten Abhängigkeit vom Bauernbund dieses Amt einnimmt.
Noch vor Ende der Begutachtungsfrist haben auch die Gesellschaft für artgemäße Nutztierhaltung GaN, deren Eigentümer u.a. der VGT ist, und die Europäische Nutztierschutzvereinigung ECFA, deren einzige Österreich-Vertretung der VGT stellt, ihre Kommentare und Protestnoten eingereicht.
Da auch der Tierschutzrat dieser Erhöhung nicht zugestimmt hat, wird er möglicherweise bei seiner nächsten Sitzung am 10. März wieder dieses Thema behandeln. Es bleibt also noch etwas mehr als 1 Monat, um diese historische Katastrophe vom Tierschutz in Österreich abzuwenden.