Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (28.05.2009)
Wien, am 28.05.2009Anzeige wegen §278a kriminelle Organisation gegen Singvogelfänger
Vor dem Gesetz sind alle gleich: wer §278a auf den Tierschutz anwendet, muss ihn auch auf dessen politische Gegner anwenden
Die rigorose Anwendung von §278a StGB "kriminelle Organisation" auf den Tierschutz als Präzedenzfall öffnet die Möglichkeit, mit diesem Paragraphen auch dessen politische Gegner zu verfolgen.
Die Bestimmungen werden ja in den polizeilichen Abschlussberichten zur Tierschutzcausa sehr weit ausgelegt. Eine Privatperson erstattete deshalb heute mittels ihres Anwalts Anzeige wegen Verdachts auf §278a StGB gegen den Verein Vogelfreunde Salzkammergut, einen Verein von Singvogelfängern.
VGT-Obmann DDr. Balluch dazu: "Mit dem Verfahren gegen den Tierschutz hat die Staatsanwaltschaft einen Damm gebrochen. Rechtsstaatlichkeit bedeutet, dieselben rechtlichen Bestimmungen auf alle BürgerInnen mit gleichen Massstäben anzuwenden. Wie die Staatsanwaltschaft mit dieser Anzeige umgeht wird zeigen, ob das Verfahren gegen den Tierschutz nur politisch motiviert war oder nicht. Gleiches Recht muss für alle gelten!"